Hallo zusammen,
ich hatte in diesem Forum schon zwei Beiträge geschrieben zu meinem Problem (siehe hier im Forum weiter unter). Jetzt noch eine Frage. Die gegnerischen Rechtsanwälte behaupten, dass mein Mann und ich angeblich ein Gutachten der Dekra gegengezeichnet hätten in dem alle Unfallschäden aufgelistet waren. Allerdings ist meinem Mann und mir davon nichts bekannt. Auch haben wir keine Kopie dieses angeblichen Gutachtens. Daraufhin hat unser Rechtsanwalt dieses Dekra-Gutachten von den gegnerischen Rechtsanwälten angefordert. Diese haben allerdings auf unser Schreiben gar nicht reagiert und nichts geschickt. Jetzt wollen wir klagen (auf eigenes Risiko). Nun meine Frage: Welche Gründe könnten diese Rechtsanwälte haben, ein Gutachten zu erwähnen, was uns belasten würde, aber daraufhin nichts zu schicken ? Haben sie dann vielleicht gar kein Gutachten ? Oder wie habe ich das zu verstehen ? Oder wollen sie uns in eine Klage treiben und holen dann ganz stolz das Gutachten hervor (falls sie eins haben sollten). Wie gesagt, mein Mann und ich wüßten wirklich nicht, das wir so etwas unterschrieben haben. Aber was ist schon 100% tig sicher ?
Euer Binchen
Gegnerische Rechtsanwälte verweigern Gutachten
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Unser Rechtsanwalt meint, dass die anderen Rechtsanwälte dann vielleicht nur geblufft haben und wirklich kein Dekra-Gutachten haben, was wir unterschrieben haben. Wie gesagt, wir sind uns auch zu 99,9% sicher, dass wir nichts unterschrieben haben. Aber dumm wäre es natürlich, wenn wir jetzt auf eigene Kosten (keine Rechtsschutzversicherung) klagen und die dann in der Verhandlung plötzlich einen Zettel rausziehen, wo unsere Unterschrift draufsteht. Da habe ich voll Bammel vor, denn die Klage wird nicht billig, obwohl ich guter Hoffnung bin, dass wir gewinnen werden.
Gruss, Binchen
Gruss, Binchen
Tja, blöde Sache.
Schonmal überlegt, einen zweiten RA unverbindlich zum Sachverhalt zu befragen ?
Evt. hat ein anderer RA ( im Rahmen eines Beratungsgespräches ) noch weitere Ansatzpunkte ?
Aber es scheint wohl so zu sein, daß ihr letztendlich abwägen müßt und euch keiner diese Entscheidung abnehmen kann.
Ist zwar keine wirkliche Hilfe, aber ich bin da auch etwas ratlos.
Evt. meldet sich hier ja noch jemand, der einen Geistesblitz hat ???
Schonmal überlegt, einen zweiten RA unverbindlich zum Sachverhalt zu befragen ?
Evt. hat ein anderer RA ( im Rahmen eines Beratungsgespräches ) noch weitere Ansatzpunkte ?
Aber es scheint wohl so zu sein, daß ihr letztendlich abwägen müßt und euch keiner diese Entscheidung abnehmen kann.
Ist zwar keine wirkliche Hilfe, aber ich bin da auch etwas ratlos.
Evt. meldet sich hier ja noch jemand, der einen Geistesblitz hat ???
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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testperson
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- Beiträge: 37
- Registriert: 26.10.2004, 16:47
Der DEKRA erstellt für Fahrzeughändler sogenannte DEKRA SIEGEL, siehe http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
Mögleicherhweise wurde für dieses Fahrzeug so ein Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht erstellt, in dem vorhanden Mängel aufgelistet sind.
Eigentlich sollte so ein Bericht als Anlage den Verkaufsunterlagen beigefügt sein.
Das sind jetzt natürlich nur Spekulationenen: Es kann sein, daß so ein DEKRA SIEGEL erstellt wurde und doch im Rahmen der Fahrzeugübergabe von Ihnen gegengezeichnet wurde, ohne das Sie den tatsächlichen Inhalt wahrgenommen haben.
Das sollten Sie mit Ihrem Anwalt noch einmal besprechen. Aus meiner Sicht haben Sie dennoch gute Chancen, auch wenn die Gegenpartei jetzt auf einmal dieses "Gutachten" aus der Tasche zieht. Denn wenn es ist wie Sie schreiben, wurde dieses Gutachten eben nicht zum Bestandteil des Kaufvertrages gemacht, sondern nur die in der Anlage beschrieben Beule. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob dies als arglistige Täuschung zu beurteilen ist.
Mögleicherhweise wurde für dieses Fahrzeug so ein Gebrauchtfahrzeugzustandsbericht erstellt, in dem vorhanden Mängel aufgelistet sind.
Eigentlich sollte so ein Bericht als Anlage den Verkaufsunterlagen beigefügt sein.
Das sind jetzt natürlich nur Spekulationenen: Es kann sein, daß so ein DEKRA SIEGEL erstellt wurde und doch im Rahmen der Fahrzeugübergabe von Ihnen gegengezeichnet wurde, ohne das Sie den tatsächlichen Inhalt wahrgenommen haben.
Das sollten Sie mit Ihrem Anwalt noch einmal besprechen. Aus meiner Sicht haben Sie dennoch gute Chancen, auch wenn die Gegenpartei jetzt auf einmal dieses "Gutachten" aus der Tasche zieht. Denn wenn es ist wie Sie schreiben, wurde dieses Gutachten eben nicht zum Bestandteil des Kaufvertrages gemacht, sondern nur die in der Anlage beschrieben Beule. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob dies als arglistige Täuschung zu beurteilen ist.
mfg Ralf
