abweichender Halter und Versicherungsnehmer?

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zub
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abweichender Halter und Versicherungsnehmer?

Beitrag von zub »

Hallo,

schon hunderte Autos zugelassen und doch keine Ahnung :?

Muß ich beim Straßenverkehrsamt nur den Ausweis des Halters oder auch den des Versicherungsnehmers vorlegen, wenn diese von einander abweichen und nicht die gleiche Adresse haben?

Hab mein Auto zwar auch so zugelassen, aber da hat sich die Frage erübrigt weil der halter mein sohn und minderjährig ist, ich also eh Ausweis und unterschrift vorlegen mußte

LG ZUB
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willi
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Beitrag von willi »

Moin zub,

Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters reicht.
Allerdings ist trotzdem eine Versicherungsbestätigung vorzulegen (aber ohne Ausweis und Vollmacht des Versicherungsnehmers).
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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