Darf ein polnischer staatsbürger ein deutsches auto fahren?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Darf ein polnischer staatsbürger ein deutsches auto fahren?
wir waren mit unserem KFZ zu besuch bei freunden in polen,unser KFZ ging kaputt(lichtmaschine),die wir in einer werkstatt reparien liessen,da wir aber dringend nach deuschland zur arbeit zurückkehren mussten nahmen wir den autobus.darf unser polnischer freund jetzt bedenkenlos unser auto zurück nach deutschland fahren?
§ 3 Nr. 13 KraftStG
KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
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13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der
entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von
Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... g/__3.html
Eigentlich nicht. Oder es gibt noch eine Ausnahme, die ich nicht kenne.
Von der Steuer befreit ist das Halten von
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13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum
vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu
einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der
entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von
Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Inland haben
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... g/__3.html
Eigentlich nicht. Oder es gibt noch eine Ausnahme, die ich nicht kenne.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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