KFZ Kauf in EU =>keine Steuer wenn Privatkauf=>welcher

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Tony29997
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KFZ Kauf in EU =>keine Steuer wenn Privatkauf=>welcher

Beitrag von Tony29997 »

Hallo,
ich bräuchte mal eure Mithile.
Und zwar habe ichmir ein Fahrzeug in UK gekauft,,,der Verkäufer ist ebenso wie ich kein Händler im Sinne vom Gesetz.
Der Herr von der (deutschen) Zulassungsstelle hat angemerkt er erst prüfen will ob da kein Zoll oder (MWST)Steuer anfällt. Alles quatsch natürlich.....denn jeder (bis offensichtlich der Zulassungsmensch) weiß das hier keinerlei Steuer mehr anfällt da 1.UK in der EU ist...und 2. beide Vertragsparteien keine Händler sind...

Nun zur Frage...
Kann mir bitte jemand den gewissen Paragrafen nennen um den es hier geht...und welches welches Gesetzbuch?

Danke schön

Gruß
Tony
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willi
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Paragrphen

Beitrag von willi »

Moin Tony,

ich habe auch nichts dazu gefunden, dürfte aber auch schierig sein :wink:

Als Privatperson darfst Du keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
Es wird davon ausgegangen, das die Steuer in dem Land des Verkäufers bereits abgeführt ist
(wenn ich jetzt noch wüsste, wo ich das gelesen habe :oops: )

Zoll ? in der EU ?
schau mal bei zoll.de in die FAQ :) da steht u.A. dies:
Ich bin Privatperson und möchte mir ein Auto in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?

Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Für gebrauchte Fahrzeuge muss in der Bundesrepublik Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Tony29997
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Beitrag von Tony29997 »

Ich danke dir Willi...nun ich habe mein Fahrzeug doch zugelassen bekommen ohne Probleme.
Ich habe im Vorfeld beim Finanzamt nachgefragt....da England und auch Deutschland in der EU sind...beide Vertragspartner keine Händler sind und es sich in meinem Fall um ein gebrauchtfahrzeug handelt: Kein Zoll und auch keine Steuer.
Ich danke dir nochmals.... :wink:

Gruß
Tony :)
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