Wie sieht es eigendlich aus wenn Herr A einen (Neu)wagen bei Vekäufer V kauft und er im Abstand von 2 Wochen immer wieder auf Mängel hinweißt (knarren der Seitenverkleidung, schleifende Bremsen), die auch angeblich behoben worden sind.
Wie oft muß dem Verkäufer die Chance gegeben werden das i.o. zu bringen und was kann man danach machen wenn er es nicht macht.
Welche Rechte hat man?
Welches Recht bei Mängeln?
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Hallo boni !
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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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