Händlergarantie

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ron
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Händlergarantie

Beitrag von ron »

Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlich festgeschriebenen Händlergarantie. Habe mir vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Gestern war auf einmal ein Bohrmaschinengeräusch aus dem motorraum zu hören, welches immer lauter wurde und der Motor fing an zu klappern, zudem stank es nach verbranntem und als ich die Motorhaube aufmachte qualmte es. Soviel zur Vorgeschichte. Nun interessiert mich in erster Linie aber nicht, was am KFZ kaputt ist, sondern nehmen wir an es handelt sich um einen Motorschaden, wie es sich mit der Garantie verhält. Das Problem ist nämlich, dass ich das KFZ im 300KM entfernten Hamm gekauft habe. Wäre es bei einer solchen Distanz zumutbar das KFZ an besagten Ort zu befördern? Bzw. gibt es eine gesetzlich festgelegte Kilometergrenze bis zu der das Fahrzeug dem Händler zugeführt werden muss, damit er selbst den Schaden beheben kann?
Ich hoffe auf schnelle Antwort
Vielen Dank im Voraus
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Tscheeses
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Beitrag von Tscheeses »

Ich gehe jetzt mal von der Gebrauchtwagengarantie meines Fahrzeuges aus und nenne Dir ein paar absätze.:

Kein Garantiefall liegt vor wenn sich der Funktionsverlust..

auf einen Unfall

auf Undichtigkeit

höhere Gewalt

nicht die erforderliche sorgfalt
ein nicht Garantiegeschütztes Teil seine Funktion verliert und dadurch ein Funktionsverlust des geschützten Teiles hervorruft

zuwenig Öl

Zahnriemenriß

Material oder Herstellungsfehler

...zurückführen lässt.

Der Garantienehmer hat vor Reparaturbeginn einen garantiepflichtigen offensichtlichen Schaden unverzüglich nach Schadenseintritt zu melden.

.....


Der Garantienehmer läßt die Reparatur nach erfolgter Freigabe beim Ausliefernden Händler oder einer vom Fahrzeughersteller anerkannten Vertragswerkstatt dem KV gemäß durchführen.


Also, das bezieht sich jetzt auf eine Zusatzgarantie die ich von meinem Händler zu meinem Fahrzeug bekommen habe. Ich glaube aber das soetwas Dein Händler auch abgeschlossen hat. Das einfachst ist wohl, das Du den Händler Anrufst und Ihm Dein Problem erklährst und nach so einer Garantieversicherung (bei mir war es die FA MPR-Garantie aus Senden) fragst. hat er diese nicht abgeschloßen, weiß ich auch nicht wie das Procedere ausschaut.

Hoffe ich konnte Helfen.

MFG Tscheeses
Wer später Bremst fährt länger schnell, doch lieber eine Minute Feige als ein Lebenlang TodBild
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Auto-Chris
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Beitrag von Auto-Chris »

Moin Ron,

es gibt keine "gesetzlich festgeschriebenen Händlergarantie"!! Was Du meinst ist die Gewährleistung und die ist gesetzlich geregelt. Garantien sehen so aus, wie Tscheeses sie hier darlegt :?

Ruf beim Händler an und sag was Sache ist und er :!: möge Dir aufzeigen, wie Dein Auto wieder heile wird. Dazu verpflichtet ihn das Gewährleistungsrecht.

Gib unter Suche hier mal "Garantie" und "Gewährleistung" ein. Da steht schon so einiges, was Dir weiterhelfen wird.

Chris
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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