Hallo,
erstmal möchte ich mein Lob aussprechen, denn das hier ist echt ein schönes und sehr informatives Forum. Nun zu meiner Frage:
Wenn ich Autofahre und ein Bluetooth Headset trage und mich wer anruft, brauch ich da trotzdem eine Handyhalterung? Ich meine ich hätte sowas schonmal gehört, bin mir da aber nicht sicher. Bin um jede Antwort dankbar,
Gruß
Alex
Eine Frage zu Telefonieren am Steuer
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Freisprecheinrichtung
Hallo Alex G !
Im Fahrzeug installierte Telefone mit Freisprecheinrichtung oder „Head-Set“
Wenn das Handy im Fahrzeug fest installiert ist und zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck bedient werden kann, ist eine Benutzung während der Fahrt weiterhin gestattet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte der Autofahrer jedoch auf umfangreichere Bedienungsfunktionen während der Fahrt verzichten.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... =27229%230
Scheint wohl so zu sein !
Im Fahrzeug installierte Telefone mit Freisprecheinrichtung oder „Head-Set“
Wenn das Handy im Fahrzeug fest installiert ist und zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck bedient werden kann, ist eine Benutzung während der Fahrt weiterhin gestattet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte der Autofahrer jedoch auf umfangreichere Bedienungsfunktionen während der Fahrt verzichten.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkeh ... =27229%230
Scheint wohl so zu sein !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Danke, aber ...
Ja dann bedanke ich mich schonmal für diese schnelle Antwort. Also würde es denn reichen, wenn ich das Handy im Aschenbecher festmache oder muss das irgendeie extra geprüfte Halterung sein?
Wenn ich den Text richtig verstehe, muß nur die feste Installation erfüllt sein.
Von Prüfziffern oder für die StVO freigegebenen Halterung stand da nichts. Im Einzellfall würde dann wohl deine "Aschenbecherkonstruktion" genau geprüft werden.
Wenn diese Konstruktion die Voraussetzung einer festen Installation erfüllt, dann ist dagegen IMHO nichts einzuwenden.
Von Prüfziffern oder für die StVO freigegebenen Halterung stand da nichts. Im Einzellfall würde dann wohl deine "Aschenbecherkonstruktion" genau geprüft werden.
Wenn diese Konstruktion die Voraussetzung einer festen Installation erfüllt, dann ist dagegen IMHO nichts einzuwenden.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
Hmm okay, also den Test wird der Aschenbecher bestimmt nicht bestehen, denn das Handy wackelt noch da drin. Aber kann mir denn jemand sagen, wie das ist, wenn man angerufen wird, das Handy in der Hosentasche hat und am Headset das Gespräch annimmt? Weil so hat man das Handy ja auch nicht in der Hand
