Heyho, da ich dringend eine Antwort auf meine Frage benötige, hoffe ich dass ich hier die richtige Anlaufstelle gefunden habe.
Die Situation ist so, mein Onkel kommt aus Polen und würde gerne ein Auto hier in Deutschland kaufen welches aber keinen gültigen TÜV hat um es dann nach Polen zu exportieren.
Ist das ohne TÜV überhaupt möglich?
Habe nämlich gehört dass bei dem Ausführungskennzeichen kein TÜV benötigt wird, jedoch bin weder ich noch mein Onkel mir sicher ob das so ist.
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen !
Auto Export ohne TÜV nach Polen !?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, ulliB, willi
Erforderliche Unterlagen für:
Ausfuhrkennzeichen
für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland:
* Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
* Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
einfuhr-und-ausfuhr-von-kraftfahrzeugen-t9481.html
Ausfuhrkennzeichen
für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland:
* Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
* Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
einfuhr-und-ausfuhr-von-kraftfahrzeugen-t9481.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
Die Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen setzt u. a. voraus, dass für das betreffende Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorliegt. Sollte diese jedoch abgelaufen sein oder während der angestrebten Dauer der Ausfuhrkennzeichen ablaufen, so genügt nicht mehr die vereinfachte Untersuchung über die Verkehrssicherheit nach der IntKfzVO. Es muss eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt werden. Die Fahrzeugpapiere werden fortgeschrieben, so dass unter Umständen eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere notwendig ist.
Eine Aufstellung, was du (bzw. dein Onkel) brauchst, findest Du hier.
Eine Aufstellung, was du (bzw. dein Onkel) brauchst, findest Du hier.
Zuletzt geändert von willi am 28.02.2008, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Öhmmmmmm...........er will aber nach Polen exportieren/ in Polen importieren. Du verlinkst auf deutsche Bestimmungen. Sicher, daß es in Polen auch diese Vorschriften gibt ?willi hat geschrieben:Eine Aufstellung, was du (bzw. dein Onkel) brauchst,...
"um es dann nach Polen zu exportieren"
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
@eric ... ist immer eine Frage des Standpunkts ... zunächst muss er den Wagen aus deutschen Landen herausbekommen. Da wird ihm polnisches Recht wenig nützen, oder ?
Kann natürlich auch angehen dass ich das Thema total verpeilt habe und du wie "meistens" Recht hast
P.S. (also mit dem Edit) ... ich konnte meinen Link gerade nicht einmal mehr aufrufen *staun* ... vorhin ging es noch ... ehrlich
Kann natürlich auch angehen dass ich das Thema total verpeilt habe und du wie "meistens" Recht hast
P.S. (also mit dem Edit) ... ich konnte meinen Link gerade nicht einmal mehr aufrufen *staun* ... vorhin ging es noch ... ehrlich
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
Auto Export ohne TÜV nach Polen !?
Hey, für die, die es interessieren sollte, es geht doch, und zwar mit einem Kurzzeit Kennzeichen, welches 5 Tage lang gültig ist !
So hat es mein Onkel gemacht, das Auto ist auch schon bereits auf polnischen Strassen !
So hat es mein Onkel gemacht, das Auto ist auch schon bereits auf polnischen Strassen !
hey Tomek2k8,
vorsichtig mit solchen "Anstiftungen"!
5-Tage-Kennzeichen / Probefahrtkennzeichen werden für die Überführung oder Probefahrten für ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc) innerhalb Deutschlands benutzt. - Sind also nicht zu verwechseln mit Ausfuhrkennzeichen
@eric ... der Groschen fiel Centweise, sry hatte auf die falsche Seite verlinkt ... korrigiert
vorsichtig mit solchen "Anstiftungen"!
5-Tage-Kennzeichen / Probefahrtkennzeichen werden für die Überführung oder Probefahrten für ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc) innerhalb Deutschlands benutzt. - Sind also nicht zu verwechseln mit Ausfuhrkennzeichen
@eric ... der Groschen fiel Centweise, sry hatte auf die falsche Seite verlinkt ... korrigiert
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...