Auto Export ohne TÜV nach Polen !?

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
(Haupt-, Abgasuntersuchung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugstilllegung, An- und Umbauten, Tuning usw.)

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tomek2k8
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Auto Export ohne TÜV nach Polen !?

Beitrag von tomek2k8 »

Heyho, da ich dringend eine Antwort auf meine Frage benötige, hoffe ich dass ich hier die richtige Anlaufstelle gefunden habe.

Die Situation ist so, mein Onkel kommt aus Polen und würde gerne ein Auto hier in Deutschland kaufen welches aber keinen gültigen TÜV hat um es dann nach Polen zu exportieren.
Ist das ohne TÜV überhaupt möglich?
Habe nämlich gehört dass bei dem Ausführungskennzeichen kein TÜV benötigt wird, jedoch bin weder ich noch mein Onkel mir sicher ob das so ist.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen !
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Erforderliche Unterlagen für:
Ausfuhrkennzeichen

für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland:

* Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II
* Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
* Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
* Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
* die amtlichen Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
* gültiges Personaldokument
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

einfuhr-und-ausfuhr-von-kraftfahrzeugen-t9481.html
Gruß Erik.Ode
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willi
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Beitrag von willi »

Die Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen setzt u. a. voraus, dass für das betreffende Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorliegt. Sollte diese jedoch abgelaufen sein oder während der angestrebten Dauer der Ausfuhrkennzeichen ablaufen, so genügt nicht mehr die vereinfachte Untersuchung über die Verkehrssicherheit nach der IntKfzVO. Es muss eine Untersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt werden. Die Fahrzeugpapiere werden fortgeschrieben, so dass unter Umständen eine Neuausstellung der Fahrzeugpapiere notwendig ist.

Eine Aufstellung, was du (bzw. dein Onkel) brauchst, findest Du hier.
Zuletzt geändert von willi am 28.02.2008, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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tomek2k8
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Beitrag von tomek2k8 »

hey, danke für eure schnelle hife, dann fällt nun der wagen ohne TÜV aus der Liste !
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

willi hat geschrieben:Eine Aufstellung, was du (bzw. dein Onkel) brauchst,...
Öhmmmmmm...........er will aber nach Polen exportieren/ in Polen importieren. Du verlinkst auf deutsche Bestimmungen. Sicher, daß es in Polen auch diese Vorschriften gibt ? :roll:


"um es dann nach Polen zu exportieren"
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willi
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Beitrag von willi »

@eric ... ist immer eine Frage des Standpunkts ... zunächst muss er den Wagen aus deutschen Landen herausbekommen. Da wird ihm polnisches Recht wenig nützen, oder ?

Kann natürlich auch angehen dass ich das Thema total verpeilt habe und du wie "meistens" Recht hast :P


P.S. (also mit dem Edit) ... ich konnte meinen Link gerade nicht einmal mehr aufrufen *staun* ... vorhin ging es noch ... ehrlich :cry:
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Egal.......Fahrzeug ohne TÜV ist eh tabu ! :wink:
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tomek2k8
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Auto Export ohne TÜV nach Polen !?

Beitrag von tomek2k8 »

Hey, für die, die es interessieren sollte, es geht doch, und zwar mit einem Kurzzeit Kennzeichen, welches 5 Tage lang gültig ist !

So hat es mein Onkel gemacht, das Auto ist auch schon bereits auf polnischen Strassen !
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willi
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Beitrag von willi »

hey Tomek2k8,

vorsichtig mit solchen "Anstiftungen"!
5-Tage-Kennzeichen / Probefahrtkennzeichen werden für die Überführung oder Probefahrten für ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc) innerhalb Deutschlands benutzt. - Sind also nicht zu verwechseln mit Ausfuhrkennzeichen

@eric ... der Groschen fiel Centweise, sry hatte auf die falsche Seite verlinkt ... korrigiert ;)
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

willi hat geschrieben: der Groschen fiel Centweise,
Noch so einer, den ich mir merken muß...........hehe
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