Mahlzeit,
habe vor kurzem einen Unfall mit Bagatellschaden gehabt, den ich so wie es aussieht meiner Vollkasko zu Lasten legen muss. Nun eine Frage:
Kann ich den Schaden von der Versicherung regulieren, sprich bezahlen, und dann die Reparatur privat machen lassen? Wenn ja, was muss ich dafür alles beachten (Kostenvoranschlag usw.?)? Ausserdem wollte mir meine Versicherung gleich eine Vertragswerkstatt aufschwatzen? Muss ich diese wählen?
Gruss
Bernd
Unfall -> Vollkasko -> Privatreparatur ?
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Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).
Grundsätzlich besteht in der Kaskoversichrung auch die Möglichkeit den Unfallschaden nicht reparieren zu lassen, sonden sich den Schadenbetrag auszahlen zu lassen.
Es besteht nun die Fragen wie hoch ist der Schaden zu beziffern. Da solltest Du mit der Versicherung sprechen. Es gibt da mehrere Varianten. Aber wenn Du selbst von einem Bagatellschaden sprichst, wird vermutlich ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt ausreichen. Ggf. wird die Versicherung einen Gutachter vorbei schicken.
Solltest Du mit der Höhe des von der Versicherung angebotenen Schadenbetrages nicht zu frieden sein, besteht die Möglichkeit das Sachverständigenverfahren anzurufen. Näheres sind in der AKB Deiner Versicherung geregelt.
Es ist auch zu prüfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (Bagatellschaden). Die Rückstufung wird möglicherweise teurer.
Es besteht nun die Fragen wie hoch ist der Schaden zu beziffern. Da solltest Du mit der Versicherung sprechen. Es gibt da mehrere Varianten. Aber wenn Du selbst von einem Bagatellschaden sprichst, wird vermutlich ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt ausreichen. Ggf. wird die Versicherung einen Gutachter vorbei schicken.
Solltest Du mit der Höhe des von der Versicherung angebotenen Schadenbetrages nicht zu frieden sein, besteht die Möglichkeit das Sachverständigenverfahren anzurufen. Näheres sind in der AKB Deiner Versicherung geregelt.
Es ist auch zu prüfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (Bagatellschaden). Die Rückstufung wird möglicherweise teurer.
mfg Ralf