Gebrauchtwagen garantie!!! HILFE HILFE HILFE

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hiichbintim
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Gebrauchtwagen garantie!!! HILFE HILFE HILFE

Beitrag von hiichbintim »

Hi ihr Lieben,
ich habe mir am 12.6.2018 einen T5 gekauft und hatte bisher kein Glueck,

Vor ein paar Tagen ist meine Antriebswelle kaputt gegangen. Meine Werkstatt meint mit der Reperatur von 1200 EURO waere das Problem behoben. Bei meinem Haendler habe ich 1 Jahr Garantie auf das Auto. Nun kam ich auf ihn zu sprechen ob er die Kosten uebernehmen wuerde.
Die Antwort kam schnell.

"Hallo Herr Ochsenfahrt,
es ist uns nicht bekannt das der von Ihnen erwähnte Mangel am Fahrzeug bereits beim Kauf am 12.06.2018 bestand.
Nach Ablauf von sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Kunden und nicht beim Verkäufer.
Eine Nachbesserungspflicht besteht daher für uns nicht."

In meinem Kaufvertrag steht ebenfalls bei Bemerkungen:

"Kaeufer handelt in gewerblicher Absicht, es gelten die AGB's fuer Gewerbetreibende, keine Garantie oder Sachmaengelhaftung, ein Umtausch,- oder Rueckgaberecht ist ausgeschlossen, Haendler,- Gewerbegeschaeft,Export, keine Garantie."


Nun meine Frage. Da ich von vielen Seiten aus gestaerkt worden bin einen Anwalt einzuschalten, bin ich nach diesen Bemerkungen leicht verunsichert. Gibt es eine gesetzgebende Vorschrift fuer eine Garante bzw. bei einem Gebrauchtwagen Kaufvertrag?
Bin ich im Recht, dass ich nun Geld von ihm verlangen kann fuer die Reperatur?

Ich danke euch sehr wenn ihr mir weiterhelfen koennt.
Liebe Gruesse
Timothy
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