Anmeldung von neu aufgebauten Anhänger

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Micke
Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 21.06.2006, 18:41

Anmeldung von neu aufgebauten Anhänger

Beitrag von Micke »

Hallo,

mein Vater hat momentan das Problem, dass er seinen Anhänger nicht anmelden darf.
Er hat einen recht großen 2 Jahre alten Kfz-Anhänger vom Schrottplatz geholt und wieder für die Straße fit gemacht. Er hat bereits den TÜV erhalten und sich eine Bestätigung von Flensburg geholt, dass der Anhänger nicht gestohlen ist.
Auf dem Amt ließ man ihn jedoch den Anhänger nicht anmelden, da er keinen Kaufvertrag hatte. Jetzt haben wir einen geschrieben ;-)) und er durfte ihn wiederum nicht anmelden, da wohl der Vorbesitzer eine Unbedenklichkeitsurkunde ausstellen müsse.

Weiß jemand, wie wir uns weiter verhalten sollten? Wie bekommen wir unseren Anhänger angemeldet?

Viele Grüße aus Grimma von Romy
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twingi 02
Spezialist
Beiträge: 78
Registriert: 14.08.2006, 23:19
Wohnort: Hessen

Beitrag von twingi 02 »

:roll: Hi Micke,
da guckst Du mal bei http://www.verkehrsportal.de
MfG twingi 02
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