Hallo,
mein Vater hat momentan das Problem, dass er seinen Anhänger nicht anmelden darf.
Er hat einen recht großen 2 Jahre alten Kfz-Anhänger vom Schrottplatz geholt und wieder für die Straße fit gemacht. Er hat bereits den TÜV erhalten und sich eine Bestätigung von Flensburg geholt, dass der Anhänger nicht gestohlen ist.
Auf dem Amt ließ man ihn jedoch den Anhänger nicht anmelden, da er keinen Kaufvertrag hatte. Jetzt haben wir einen geschrieben ) und er durfte ihn wiederum nicht anmelden, da wohl der Vorbesitzer eine Unbedenklichkeitsurkunde ausstellen müsse.
Weiß jemand, wie wir uns weiter verhalten sollten? Wie bekommen wir unseren Anhänger angemeldet?
Viele Grüße aus Grimma von Romy
Anmeldung von neu aufgebauten Anhänger
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, willi, snue