Ab wann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer nass
Verfasst: 17.03.2004, 17:34
Nun wurde von einem Oberlandesgericht klargestellt, wann eine Straße im Sinne der StVO nass ist.
Nach der allgemeinen Rechtsprechung wird dann von »Nässe« ausgegangen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Ist die Straße nur feucht oder steht nur in Spurrillen Wasser, dann liegt keine »Nässe« vor.
OLG Hamm; Az.: 2Ss Owi 1163/00
Nach der allgemeinen Rechtsprechung wird dann von »Nässe« ausgegangen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Ist die Straße nur feucht oder steht nur in Spurrillen Wasser, dann liegt keine »Nässe« vor.
OLG Hamm; Az.: 2Ss Owi 1163/00