Unterscheidung zwischen Bagatellschäden und (Blech-)Schäden
Ein Sachmangel liegt laut Bundesgerichtshof allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von §434 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, wie sie hier vorliegen, auch wenn sie keine weiteren Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist insoweit ohne Bedeutung.
Deutlicher als in früheren Urteilen stellte das Gericht damit klar, dass selbst kleinere Schäden ohne weitergehende Folgen das Auto zum - mangelhaften – "Unfallwagen" machen. Weil ein solcher Mangel nicht behoben werden kann, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten, ohne den Händler zur Nachbesserung aufzufordern.
http://www.autohaus.de/cms/629197
Unterscheidung zwischen Bagatellschäden und (Blech-)Schäden
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Unterscheidung zwischen Bagatellschäden und (Blech-)Schäden
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! -
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