Heey!
Ich mal wieder, vor längerem schon (1/2 Jahr) wurde ich geblitzt. Ich bin mir ziemlich sicher, das war keine Reflektion oder ein Aufblenden.
Es kam aber nie ein Bescheid!
Ist jemandem mal was ähnliches passiert? Schlechte Bildqualität daher schlechter beweis? Oder was war da los?
Grüße
Geblitzt nie Post erhalten
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, ulliB
Geblitzt nie Post erhalten
mal bin ich der hund und dann wieder der baum
Re: Geblitzt nie Post erhalten
hey lukkas,
würde sagen du hast glück gehabt!
wenn nach 3 monaten kein bußgeldbescheid da ist, biste ausm schneider!
sonst hätteste laut http://bussgeld.org/pkw/rotlichtverstoss/ 90€-200€ löhnen können!
also in zukunft aufmerksam bleiben
würde sagen du hast glück gehabt!
wenn nach 3 monaten kein bußgeldbescheid da ist, biste ausm schneider!
sonst hätteste laut http://bussgeld.org/pkw/rotlichtverstoss/ 90€-200€ löhnen können!
also in zukunft aufmerksam bleiben
Re: Geblitzt nie Post erhalten
Na das nenne ich mal Glück gehabt Aber ich dachte ehrlich gesagt, dass das sogar bis zu 3 Jahre dauern könnte
Sage es mir, und ich vergesse es; zeige es mir, und ich erinnere mich; lass es mich tun, und ich behalte es. (Konfuzius)
- repasensiloni
- Spezialist
- Beiträge: 27
- Registriert: 27.04.2017, 10:57
Re: Geblitzt nie Post erhalten
Ich warte auch schon seit 4 Monaten auf ein Bescheid. Hoffe das ich auch ein gutes Glück habe und es aus dem Fenster ist!
Re: Geblitzt nie Post erhalten
manchmal ist es nicht eindeutig welches auto jetzt geblitzt wurde. In diesem Fall wird das Foto einfach entwertet.
Wie sagt man so schön, im zweifel für den angeklagten.
Wie sagt man so schön, im zweifel für den angeklagten.
Re: Geblitzt nie Post erhalten
Hallo,
ja das ist mir auch mal passsiert. Wurde geblitzt und es kam nie. Jedoch würde ich mich nicht zu früh freuen es kannn immer noch kommen.
Gruß
ja das ist mir auch mal passsiert. Wurde geblitzt und es kam nie. Jedoch würde ich mich nicht zu früh freuen es kannn immer noch kommen.
Gruß
Re: Geblitzt nie Post erhalten
@MaGoe
Die drei Monate gelten auf Stammtischen als Faustregel und verbreiten sich leider durch verschiedene Internetforen. Und dann glauben die Nutzer das ohne zu hinterfragen. Warum eigentlich?
Wer es genau wissen möchte, sollte sich § 33 Abs. 1 OwiG genauer anschauen. Hier werden die Unterbrechungen notiert, die einer "Verjährung entgegenwirken".
Was allerdings stimmt und somit in deinem Fall zutreffend ist. Hast du innerhalb von 3 Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten, ist die Verjährung eingetreten.
Die kann im StVG § 24 nachgelesen werden!
Die drei Monate gelten auf Stammtischen als Faustregel und verbreiten sich leider durch verschiedene Internetforen. Und dann glauben die Nutzer das ohne zu hinterfragen. Warum eigentlich?
Wer es genau wissen möchte, sollte sich § 33 Abs. 1 OwiG genauer anschauen. Hier werden die Unterbrechungen notiert, die einer "Verjährung entgegenwirken".
Was allerdings stimmt und somit in deinem Fall zutreffend ist. Hast du innerhalb von 3 Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten, ist die Verjährung eingetreten.
Die kann im StVG § 24 nachgelesen werden!
Re: Geblitzt nie Post erhalten
Und hast du mittlerweile ein schreiben erhalten? Ich hab zum Glück immer noch keins