Mein Vater (81 Jahre) war bei einem Autohändler und hat ein Importfahrzeug bestellt. Das war im Dezember. Er hat damals 4000€ angezahlt. Der Restbetrag von 8,750€ sollte im Januar 2013 fließen. Als ich davon Wind bekommen habe, habe ich den Vertrag storniert und das Geld zurück gefordert (ich habe eine Vorsorgevollmacht). 2000€ hat der Händler zurück gezahlt, der Rest ist angeblich Provision. Stimmt da so-kann der das machen? Er kann doch das Fahrzeug an andere Kunden verkaufen?Wer was ganz genau weiß-bitte sagen.
Danke, im Voraus
Wer weiß das?
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Re: Wer weiß das?
Wenn du eine Vorsorgevollmacht hast, sollten eigentlich alle Verträge die dein Vater ohne dich abschließt ungültig sein. Und das gilt auch für Kautionen. Aber schau lieber nochmal bei einem Rechtsberater nach, allerdings steht auf Wikipedia eigentlich alles klar da.
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