Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... mal angenommen man kann einen Anhörungsbogen wegen plausiblen
Verhinderungsgründen nicht nachkommen und der Sachbearbeiter der
Bußgeldstelle versendet nach einer kleinen Toleranzzeit (ca. 3 Wochen)
dann doch einen Bußgeldbescheid. Kann man gemäß OWiG (bspw. § 79
Rechtsbeschwerde oder § 69 Zwischenverfahren) diesen Sachverhalt
nochmals auf den Prüfstand stellen wenn man mit dieser Vorgehensweise
nicht einverstanden ist und die Verhinderungsgründe entsprechend belegen
kann ?!
Verhinderung bei Wahrnehmung von Rechtsmittel bei Verwarnung
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, ulliB
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Re: Verhinderung bei Wahrnehmung von Rechtsmittel bei Verwar
Das ist im Grunde kein Problem. Es ist meistens vollkommen ausreichend eine Erklärung abzugeben. Die wird dann toleriert. Im zweifelsfall müssen Belege erfolgen, das ist aber eigentlich auch hinfällig, da die Fristen in der Regel so kurz sind, dass es gut möglich wäre, dass man beispielsweise im Urlaub war. Ich bin meist auf kolante Beamte gestoßen.