Schleuder-Trauma bei geringer Geschwindigkeit

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker

Antworten
Benutzeravatar
tom
Spezialist
Beiträge: 1001
Registriert: 12.03.2004, 11:34
Wohnort: Geldersheim

Schleuder-Trauma bei geringer Geschwindigkeit

Beitrag von tom »

Wer behauptet, bei einem Auffahrunfall mit bis zu 13 km/h ein Schleudertrauma an der Halswirbelsäule (HWS-Syndrom) erlitten zu haben, muss das durch ärztliches Attest nachweisen. Vor dem AG Halle-Saalekreis hatte ein Opfer ohne Attest gegen die Haftpflicht auf Schmerzensgeld geklagt, die Klage wurde abgewiesen.

(Az. 104 C 3475/01)
Antworten

Zurück zu „Recht / Strassenverkehr / MPU“