Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

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Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Prince of Denmark »

Servus
gibt es für die Kennzeichnung von Winterreifen ein(e) Verordnung/Vorschrift/Gesetz, wo verbindlich festgelegt ist, wo und wie groß das Schneeflockensymbol sein muss? Oder gibt es für die Hersteller von Winterreifen überhaupt eine Verpflichtung, das Schneeflockensymbol anzubringen, wenn der Reifen ansonsten Herstellungsbedingt die Kriterien für Winterreifen erfüllt?
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Erik.Ode »

Winterreifen (M&S-Reifen)
Schneeflockensymbol für Winterreifen

Winterreifen sind für niedrige Temperaturen und winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt. Sie verfügen über eine kälteresistente Gummimischung, die bei niedrigen Temperaturen weniger verhärtet und damit eine bessere Verzahnung und Kraftübertragung mit dem Untergrund ermöglicht. Winterreifen sind mit dem M&S-Symbol (englisch: Mud and Snow, deutsch: Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Sehr häufig wird in letzter Zeit auch eine stilisierte Schneeflocke zusätzlich verwendet. Die Kennzeichnung „M&S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben, allerdings keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden, was teilweise auch geschieht. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Schneeflocken-Symbol eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen ... -Reifen.29

Ist kein deutsches Symbol, daher auch keine Vorschrift !
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Prince of Denmark »

Vielen Dank.
Bleibt also alles unklar :) Zumindest, wenn die Polizei nicht glaubt, es handele sich um Winterreifen, wenn Schneeflocke und "M+S" zu klein und schwer erkennbar sind.
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Erik.Ode »

Was willst du erwarten, wenn sogar der Gesetzestext unklar formuliert wurde:


Zum 01.05.2006 ist § 2 Abs. 3a StVO dahingehend geändert worden, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Diese Neuregelung ist vielfach als die Einführung einer generellen Winterreifenpflicht verstanden worden. Das ist jedoch nicht zutreffend.

http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=15
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Prince of Denmark »

Vom Gesetzgeber erwarte ich da keine klaren Vorgaben mehr ...

ICh bin nun in der ungünstigen Position, nachweisen zu müssen am Tag X mit Winterreifen gefahren zu sein, weil die Polizeikräfte vor Ort im Dunkeln eben weder die Schneeflocke noch das M+S-Zeichen erkennen konnten. WEil die Schneeflocke war recht weit aussen und das M+S-Zeichen ist etwas klein, aber bei Tageslicht lesbar. Wäre natürlich besser, wenn Größe und Position der Kennzeichnung fest vorgegeben wären. Das könnte mir jetzt erheblichen Aufwand ersparen :)
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Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter

Beitrag von Erik.Ode »

Gericht - Kein Bußgeld für Sommerreifen im Winter

Siehe auch: http://openjur.de/u/53148-fundstellen.html
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Prince of Denmark »

Interessant ...
Allerdings sollte es nicht so interpretiert werden, dass es OK sei, im Winter bewusst mit Sommerreifen zu fahren. Aber die Definition, ab wann man WR fahren sollte, ist wohl alles andere als einfach. Ebenso wie der Nachweis im Falle eines Unfalls, dass genau das nicht passiert wäre, wenn man WR gefahren wäre.
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Re: Kennzeichnung von Winterreifen (Schneeflocke)

Beitrag von Erik.Ode »

Prince of Denmark hat geschrieben:Allerdings sollte es nicht so interpretiert werden, dass es OK sei, im Winter bewusst mit Sommerreifen zu fahren.
Ich will es mal anders formulieren. Es gibt noch keinen §, der das Fahren mit Sommerreifen im Winter verbietet. Der Gesetzgeber hat so unklar formuliert, daß jetzt auch die Gerichte den Einwänden vieler Experten folgen. Das Problem ist ja nicht neu !

Siehe auch:

Rechtsklarheit

Rechtsklarheit entsteht durch die Ausfertigung und die Verkündung von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Satzungen). Es dürfen keine unzumutbaren Schwierigkeiten bei der Kenntniserlangung bestehen. Im Umkehrschluss ist auch die Aufhebung einer Rechtsnorm notwendigerweise auszufertigen und zu verkünden. Für anderweitige Akte öffentlicher Gewalt wie Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verkündung und Bekanntgabe einzuhalten. Bei Verwaltungsvorschriften ist dies nur notwendig, sofern auch mindestens mittelbar eine Außenwirkung erzielt wird. Rechtsklarheit bedeutet aber auch, dass sie den Regelungsgehalt widerspruchsfrei, deutlich und verständlich (für den Adressaten der Rechtsnorm und den Rechtsanwender) wiedergeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit

2006 !!!!

https://www.gdp.de/gdp/gdpcms.nsf/id/p6 ... =%23003399
ganzjahresreifen-wie-lange-noch-t7368.html
Gruß Erik.Ode
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