Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
(Haupt-, Abgasuntersuchung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugstilllegung, An- und Umbauten, Tuning usw.)

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HaShLo
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Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von HaShLo »

Hallo Leute,

Ich bin ganz neu hier und was Autos und deren Kauf angeht auch sehr neu. Da ich ja auch mein Führerschein erst bekommen habe.^^

Meine Frage an euch, vllt klingt es richtig dumm aber ich weiß es nicht vllt brauche ich ja was, also :

Angenommen ich will mir ein Auto kaufen beim Händler und habe es auch gekauft haben den Kaufvertrag alles abgeschlossen. So kann ich jetzt direkt mit dem Auto was ich gekauft habe zu mir nach hause fahren? Also ich habe ja noch keinen Autoschild nichts?

Gibt der Händler mir einen Ersatzautoschild oder wie läuft das?

Und was ist wenn ich es vom Privatverkäufer kaufe und das Auto überhaupt keinen Schild hat z.b abgemeldet wie läuft das?

Also habe wirklich keine Ahnung und frage deshalb weil ich das für wichtig halte.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

HaShLo
AxelF0608
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von AxelF0608 »

Hallöle HaShLo
Also erstmal ohne Kennzeichen is nix mit fahren !!!
Manche Händler haben Rote Kennzeichen die sie dir zur verfügung stellen.
Wenn du dein Kfz nicht sofort zulassen willst (viele Händler machen das auch gleich für dich)
empfehle ich Kurzzeitkenneichen einfach kaufen mit den papieren zur nächsten Zulassungsstelle und für 7 Tage Schilder holen und nach Hause damit ;)
Ich wünsch dir viel erfolg beim Autokauf
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Wolfsburger
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Wolfsburger »

Ohne Kennzeichen das Auto nach Hause fahren ist nur in Alabama/USA erlaubt
(ist jetzt kein Witz, dort darf man tatsächlich die ersten 10 Tage legal ohne Kennzeichen Auto fahren)

Ich würde in einem solchen Falle folgendes vorschlagen:

Hat man vom Händler die Papiere ausgehändigt bekommen:
Ganz einfach damit zur Zulassungsstelle, Kennzeichen holen, und damit das Auto legal abholen!
Dazu braucht man:
1.) den Fahrzeugbrief
2.) den Fahrzeugschein (da steht der TÜV drin)
3.) Die ASU Bescheinigung (ohne die gibt es keine Zulassung)
4.) Die "Doppelkarte" der Versicherung (Versicherungsbestätigung)
5.) Personalausweis
6.) € 70 bis € 80 mitnehmen
(soviel kann eine Zulassung kosten.... ca. bis € 35 für die Behörde, und bis € 30 für die Kennzeichen)

Hat man keine Papiere mitbekommen:
Geht man zur Versicherungsgesellschaft, und holt sich dort eine Versicherungsdoppelkarte für 5-Tage Kennzeichen
Bild
Bleibt man dann bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, so ist die Versicherung für die 5-Tage Kennzeichen gratis
und wird mit verrechnet!
Man geht zur Zulassungsstelle und holt sich die 5 Tage Kennzeichen, man braucht dafür:
1.) Die Versicherungsdoppelkarte
2.) Personalausweis
3.) € 10.50 an Verwaltungsgebühren
Die Schilder kosten zwischen € 4.00 das Paar bis € 19.00 je nach Stadt
Diese 5 Tage Kennzeichen braucht man nach Ablauf der 5 Tage nicht abgeben, und holt sich dann die regulären Kennzeichen

Trick 17:
Man schleppt das Auto ab! Mit einem Seil oder Abschleppstange!
Bei einem betriebsbereiten Auto nicht erlaubt (SCHLEPPEN),
bei einem betriebsunfähigen Auto erlaubt (ABSCHLEPPEN)....
man darf keine Autobahn benutzen, und muß bei einer Kontrolle nachweisen, dass das Auto betriebsunfähig ist....
Eine abgeklemmte Batterie z.B. und schon ist das Auto betriebsunfähig, da es aus eigener Kraft nicht fahren kann!

Viele Grüße aus Wolfsburg!
Bild
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Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Doch es gibt eine Möglichkeit !

Fahrzeug versichern und dann direkt zur Zulassungstelle fahren. Der Weg muß aber innerhalb des Bereiches der Zulassungsstelle liegen.
Möglicherweise hat sich aber in der Zwischenzeit etwas geändert, weil einige Bundesländer dazu übergehen / übergegangen sind, daß Kennzeichen auch beim Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbereich behalten werden können. Dann ist diese Möglichkeit evt. auch entfallen.
Das ist mir aber derzeit nicht bekannt.
Also bei der Zulassungstelle nachfragen, ob diese eine Fahrt ohne Kennzeichen noch möglich ist. Dann braucht man keine Kennzeichen.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
ElDubletti

Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von ElDubletti »

@Erik.Ode
Du meinst vermutlich das Fahren mit entstempelten Kennzeichen. Das ist weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich.
Völlig ohne Nummernschilder zu fahren kann hingegen stressig werden.
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Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

ElDubletti hat geschrieben:Völlig ohne Nummernschilder zu fahren kann hingegen stressig werden.
Naja, bedingter Streß !

Die Rennleitung kann mal eingreifen. Dann den Versicherungsnachweis vorzeigen und weiter geht die wilde Fahrt. :mrgreen:
Gruß Erik.Ode
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Agent-Orange
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Agent-Orange »

Blödsinn.
Das Beste ist das Auto per Anhänger abzuholen.
Ich habe einen Anhänger und kann behilflich sein.
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Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Agent-Orange hat geschrieben:Blödsinn.
Na dann erkläre mal. Bin gespannt.........
Gruß Erik.Ode
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Zulachef
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Zulachef »

Guten Morgen zusammen!
Hab den Beitrag leider erst zu spät bemerkt ( man hat mich darauf hingewiesen; Danke!), sonst hätte ich Euch schon kund getan wie`s zu machen ist:

Fahren ohne Kennzeichen geht keinesfalls!!! das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis ( OWi) und fahren ohne Versicherungschutz ( Straftat!). Bin jetzt 11 Jahre in der Zulassung, aber das hat es zu meiner Zeit noch nie gegeben; vielleicht früher mal, aber früher hatten wir auch einen Kaiser.....

Also entweder:
Händler fragen, ob er ein rotes Händlerkennzeichen hat und es zur Überführung ausleiht. Macht aber nicht jeder Händler.

Kurzzeitkennzeichen: wie vor schon richtig beschrieben; gibt`s für 3 Tage und für max. 5 Tage! Wenn die eigene Kfz-Versicherung diese Versicherungsart nicht anbietet, hat nämlich nicht jede, dann beim Schilderdienst ( gibts bei allen Zulassungsbehörden )kaufen; kostet aber ca. 80,-- Euro für 5 Tage. Behörde kostet 11,00 Euro Kennzeichen (bei uns hier ) 18,-- Euro

Auf Hänger aufladen ( hat natürlich nicht jeder )

abschleppen wär ich sehr vorsichtig!

neuer Vorschlag!
Geht zur Zulassungsbehörde, lasst Euch ein Kennzeichen unter Vorlage Eures Ausweises und einer Versicherungsbestätigung zuteilen ( das ist dann das endgültige Kennzeichen, mit dem das Auto dann auch zugelassen wird, also ein schönes aussuchen ), prägen lassen und auf das Fzg. schrauben. Dann dürft Ihr Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zum Zwecke der Zulassung durchführen.
Aber Achtung: die Versicherung muss "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" erlauben ( also beim Versicherer angeben was Ihr vorhabt ) und das Fahrzeug muss innerhalb Eures Zulassungsbezirkes stehen!
Also nicht ein Fahrzeug in München kaufen und dann ungest. Kennz. nach Hamburg
überführen wollen!
Zulachef
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Zulachef »

Erik.Ode hat geschrieben:.....Möglicherweise hat sich aber in der Zwischenzeit etwas geändert, weil einige Bundesländer dazu übergehen / übergegangen sind, daß Kennzeichen auch beim Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbereich behalten werden können. Dann ist diese Möglichkeit evt. auch entfallen.

Die Mitnahme der Kennzeichen von einem Landkreis in den Nächsten geht nur in einigen wenigen Bundesländern und auch nur bei Umzug des eingetragenen Fahrzeughalters!

Wenn ein Halterwechsel stattfindet, findet auch ein Kennzeichenwechsel statt!

Einige Bundesländer machen das auch nur, wenn das Unterscheidungszeichen gleich bleibt.
Also z.B.: M für München Land und München Stadt, BT für Bayreuth Land und Bayreuth Stadt
Zulachef
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Zulachef »

Erik.Ode hat geschrieben:
ElDubletti hat geschrieben:Völlig ohne Nummernschilder zu fahren kann hingegen stressig werden.
Naja, bedingter Streß !

Die Rennleitung kann mal eingreifen. Dann den Versicherungsnachweis vorzeigen und weiter geht die wilde Fahrt. :mrgreen:

Nein, die Fahrt geht dann nicht weiter und wird auch noch so richtig teuer!!!!
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Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Moin Rudi, prima endlich mal ein Fachman hier. Ich hätte dann gerne die entsprechende §§ und die dazugehörige Vorschrift für a)
Zulachef hat geschrieben:das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis ( OWi)

und b)
Zulachef hat geschrieben:und fahren ohne Versicherungschutz ( Straftat!).
gewußt.
Zulachef hat geschrieben:Bin jetzt 11 Jahre in der Zulassung,
Ich war auch schon öfters da, bin danach aber immer wieder nach Hause gefahren........... :mrgreen:
Gruß Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Keine Antwort ? Hmmmmmmmmmm, dann habe ich wohl doch recht........
Gruß Erik.Ode
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ElDubletti

Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von ElDubletti »

Habe mittlerweile die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" gefunden, und dort § 10.

Absatz 4:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Absatz 5:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
Absatz 12:
(12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.
Weiter mit § 48:
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen
a) § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 oder § 9 Abs. 3 Satz 5,
b) § 10 Abs. 12, auch in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 4 oder § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 oder
c) § 16 Abs. 2 Satz 7, § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 oder § 27 Abs. 7, auch in Verbindung mit § 28 Satz 5,
ein Fahrzeug in Betrieb setzt
Sodann ein Blick in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog "Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten". Auf Seite 365 findet sich Tatbestandsnummer 810600 mit folgendem Tatbestandstext:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.
§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat
In der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung findet sich folglich auf Seite 44 die laufende Nummer 179a, die für den Tatbestand einen Bußgeldregelsatz in Höhe von 40 € nennt.
Somit handelt es sich nicht mehr um eine Verwarnungsgeldentscheidung (bis maximal 35 €), sondern um eine rechtskräftige Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich ab 40 €. Dies bringt eine Bewertung im Verkehrszentralregister mit sich, in diesem Fall mit 1 Punkt.

Wie gesagt:
ElDubletti hat geschrieben:Völlig ohne Nummernschilder zu fahren kann stressig werden.
... ach ja:
Für Rückfragen zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" sind grundsätzlich die Verkehrs-/Innenministerien der Länder zuständig.
:mrgreen:
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Das nenne ich mal eine ordentliche Arbeit. War aber gar nicht deine Aufgabe.
Dann stelle ich dir mal eine "Insiderfrage":

Kaufe ein Neufahrzeug beim Händler. Das Fahrzeug hatte noch nie ein amtliches Kennzeichen zugeteil bekommen.
Kann ich trotzdem ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren ? Bin gespannt........

P.S. Was ist mit der genannten Straftat ?
Gruß Erik.Ode
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