nach erhöhung der versicherung.... !!!WICHTIG!!!

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error_ss
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nach erhöhung der versicherung.... !!!WICHTIG!!!

Beitrag von error_ss »

hallo!

ich hoffe ich bin hier richtig..... ich brauche einen wichtigen rat...

und zwar...

also mein auto war außer gefecht (angemeldet und versichert) und hatte deshalb das vom bekannten bekommen (angemeldet und versichert), ohne ihn zu fragen. er hatte es von sich aus angeboten, das ich es so lange haben kann. so dann hatte ich mit dem auto einen leichten auffahrunfall. alle daten für die versicherung wurden an ort und stelle getauscht ohne polizei.

einige zeit später...

es kam wie es kommen musste eine erhöhung der versichrungsbeiträge bei dem bekannten, die ich jetzt bezahlen soll.... ein jahr lang ca. 50 €/monat

meine frage: ist das rechtens, das ich das bezahlen soll/muss??? gibt es ein gesetz zu dieser sache?
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willi
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Beitrag von willi »

Keine Ahnung ob es ein Gesetz gibt, oder nicht.
Dein Anstand sollte dir gebieten für den von dir verursachten Schaden aufzukommen !

Alternativ könntest du die Beitragserhöhung verursachenden Kosten bei der Versicherung direkt (für deinen Bekannten beitragsneutral) begleichen. Den Schaden also ohne Versicherung bezahlen...
Gruß Willi
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Erik.Ode
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Re: nach erhöhung der versicherung.... !!!WICHTIG!!!

Beitrag von Erik.Ode »

error_ss hat geschrieben:gibt es ein gesetz zu dieser sache?
BGB
Gruß Erik.Ode
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Nunja, Du bist da ganz klar Ersatzpflichtig. Du hast Deinem Kumpel einen Schaden zugefügt. Möglicherweise wäre es billiger gewesen, einfach den Schaden direkt zu begleichen ohne Versicherung. Innerhalb einer gewissen Frist kann man den Schaden von der Versicherung auch zurückkaufen.

Ansonsten findet man die Regelungen für die Ersatzpflicht im zweiten Teil des BGB (Schuldverhältnisse etc.).

Ich bin allerdings sehr erstaunt, dass hier überhaupt eine solche Frage auftaucht. Schliesslich hat Dein Kumpel neben dem finanziellen Schaden auch noch weitere Nachteile. Er wird Versicherungsintern vermutlich auch die Liste kommen, wird es beim Versicherungswechsel schwerer haben (Vorschäden) und das eigene Auto hat vermutlich auch noch Schäden erlitten.
Grüße, PoD

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error_ss
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Beitrag von error_ss »

ich glaube mal nicht das eine rechnung für die reperatur gibt, weil das auto (hyundai pony, alte rostlaube) von dem bekannten sein kumpel repariert bzw. einigermaßen zurecht gebogen wurde. also neue teile wurden nicht verbaut, nur stoßfänger ausgebeult scheinwerfer wieder befestigt und plaste zierblenden entfernt, die kaputt gegangen waren.

wenn ich die "reperatur kosten" bezahlen würde, müsste ich dann trotz dem noch die erhöhung der versicherungsbeiträge bezahlen (ein jkahr lang)?
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willi
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Beitrag von willi »

Es gibt da zwei verschiedene Kosten, die entstanden sind:

1. Schaden an dem Fremdfahrzeug -> Wird durch die (Kfz-Haftpflicht-)Versicherung bezahlt. Um hier keine Beitragserhöhung zu erhalten, kann der Schaden am Fremdfahrzeug an die Versicherung überwiesen werden. Dann gibt es keine Beitragserhöhung.

2. Schaden an dem Fahrzeug deines Kumpels. Wenn es denn die geschilderte "Rostlaube" ist, wird wohl keine Vollkaskoversicherung dafür bestehen (die würde den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen). Die Reparaturkosten müsstest du also ohnehin übernehmen, daraus ließe sich aber keine Beitragserhöhung für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ableiten (höchstens für die unwahrscheinliche Kasko-Versicherung).
Gruß Willi
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Wenn die Versicherung den Schaden reguliert und in der SF-Klasse zurückstuft, wird ja ein Schaden nachgewiesen worden sein. Wer den wie repariert, ist ja unerheblich. Für die Versicherung ist ja nur maßgeblich, dass der Schaden angezeigt wurde und durch Kostenvoranschlag bzw. Gutachten der Höhe und dem Unfang nach nachgewiesen wurde. Für alles weitere insbesondere Zurückkaufen des Schadens wäre dann wirklich die Versicherung der richtige Ansprechpartner; das muss dann allerdings vom Versicherungsnehmer ausgehen. Dennoch gilt, wer den Schaden verursacht, muss ihn eben auch bezahlen.
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error_ss
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Beitrag von error_ss »

wenn ich wüsste ob das auto teilkasko- oder nur haftpflichtversichert ist. so wie es aussieht scheint dann der schaden vom gegner bezahlt und vom "pony" scheint es keine reperaturkosten zu geben... naja mal schauen was es wird

ob man da im nachinein was mit meiner eigenen versicherung regeln ist wohl fraglich oder...?? zu mal meine jetzt zum nächsten möglichen termin gekündigt wird, weil ich mein auto nicht mehr habe und erstmal keins anschaffe.

EDIT: versicherung wurde von meinem (nicht mehr vorhandenem) auto am tag der abmeldung gekündigt und somit anteilmäßig die versicherungsbeiträge zurück gezahlt.
Zuletzt geändert von error_ss am 30.10.2008, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
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willi
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Beitrag von willi »

ob man da im nachinein was mit meiner eigenen versicherung regeln ist wohl fraglich oder...??
... du fragst nicht etwa danach, wie man Versicherungsbetrug begeht, oder ?!?

Es scheint sich, da die Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeugs durch die Versicherung beglichen sind, um den Haftpflichtschaden zu handeln.

Eine Teilkasko kommt kommt hier nicht zum Zuge (zuständig für Diebstahl, Glasschaden, Wildschaden ...) Wenn, dann könnte der Schaden am eigenen Fahrzeug nur über eine Vollkasko abgewickelt werden.
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Beitrag von error_ss »

versicherungsbetrug? nein darauf wollte ich nicht hinaus. waren nur so ein paar gedanken von mir...

trotzdem danke für die zahlreichen antworten!!!
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