Gutachten mit Anspruch auf Wiederbeschaffungsdauer

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daPanic
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Gutachten mit Anspruch auf Wiederbeschaffungsdauer

Beitrag von daPanic »

Hallo zusammen.

Ich habe ein paar kleine Frage. Ich hatte einen Unfall und bin mir meiner Rechte unsicher, da ich bisher keinen hatte.

Also, Unfall gehabt (jemand hat mir die Vorfahrt genommen).
Kostenvoranschlag erstellt und zur Versicherung
Die haben die Dekra für ein Gutachten geschickt

Gutachten besagt:

http://img248.imageshack.us/my.php?imag ... 005ef9.jpg

http://img120.imageshack.us/my.php?imag ... 006if9.jpg


Ich habe bereits einen Scheck in Höhe von 900 Euro bekommen aber noch nicht eingelöst.

Was kann und sollte ich nun tun?
Auf wie viel Geld kann ich noch hoffen?
Sollte ich das Auto wirklich für 150 Euro verkaufen? (ist im grunde nur vorne recht zerbeult und das ganze plastik kaputt)
Was kann ich mit de 9 Werktagen wiederbeschaffungszeit anfangen?

Danke schonmal.
florian1888
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Beitrag von florian1888 »

hatte auch schon so einen fall, ist aber ganz easy

1. du bekommst den ganzen fahrzeugwert sprich 1550€

2. wenn du es nicht günstig reparieren kannst ist dein auto nicht mehr viel wert also 150€ du kannst es aber versuchen in mobile, autoscout24, ebay usw. reinzustellen, da erzielt man meist einen besseren wert, aber vielleicht macht es dir eine hinterhofwerkstatt, privatperson oder du selbst billiger, muss sich aber noch lohnen

3. Dekra, wenn sie die versicherung schickt ist ok, aber du hast das recht einen gutachter deiner wahl zu bestellen, kosten muss die versicherung der gegenseite übernehmen

4. 9 Werktagen wiederbeschaffungszeit oder nutzungsausfall, d.h. du bekommst 9 tage lang einen tagessatz bezahlt wenn du noch kein anderes auto hast oder dein altes wieder voll repariert ist, also 9 tage abwarten dann gibts mehr geld oder mit dem kaputtem auto herumfahren und am ende der 9 tage nachweisen (mit bildzeitung) das es wieder repariert ist und fahrbereit

außerdem wenn du verletzt auch nur leicht bist, hast du ein recht aucf einen anwalt und schmerzensgeld, muss alles versicherung der gegenseite zahlen

noch fragen???
daPanic
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Beitrag von daPanic »

danke schonmal. Kleinere Fragen noch:

Wie mache ich den Tagesatz geltend?
Kann ich sagen, ich bin jetzt 9 Tage rumgefahren und habe mir Autos angeschaut mir einem gemieteten Golf. Das hat mich (keine Ahnung) 500€ gekostet. Das möchte ich zurück.
Auch, wenn ich kein Auto gefunden habe?
Brauchen die dann einen Beleg?
florian1888
Spezialist
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Beitrag von florian1888 »

also ein auto kannst du normal auch mieten aber dann bekommst du keinen nutzungsausfall (also kein taggessatzgeld), weil dies geht dann dafür drauf

schau mal hier nach http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadr ... tzausf.htm


also bei mir war es so mein auto hatte totalschaden, war nicht fahrbereit, aber ich habe ein licht provisorisch angebracht und bin damit gefahren am ende der 9 tage hab ich ein bild mit der bildzeitung an meinen anwalt gegeben und so nachgewießen dass das auto wieder repariert wurde (ich hab es allerdings selber gemacht, und normal darf man mit dem auto auch nicht herumfahren)

jetzt alles klar?
daPanic
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Beitrag von daPanic »

Jawoll, danke!
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