Schadenhöhe: neues Teil oder nur lakieren?

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Sergik
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Schadenhöhe: neues Teil oder nur lakieren?

Beitrag von Sergik »

Hallo!

Nach einem Unfall sind beide Kotflugel und beide Türe beschädigt. Gutachter der Versicherung meint, dass nur eine Tür ausgetauscht und Rest NUR neu lakiert werden darf.

Im Voraus: der Wagen wird wahrscheinlich nicht repariert. Also nur die Kosten für die Reparatur ohne MwSt werden überwiesen - je Höhe desto besser für mich.

Also, habe ich Anspruch auf die Kosten für Austausch der Teile (eine Tür und beide Kotflügel) oder nur aufs neue Lack?

Nutzungsausfall / Mietwagen wenn der Wagen Fahrtbereit ist und nicht repariert wird?

Danke für Ihre Hilfe!
florian1888
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Beitrag von florian1888 »

bist du am unfall denn schuld?

wenn nicht müsstest du den schaden wieder erneuert bekommen, sprich teile austauschen und je nach schaden nur teillackieren, aber wenn das auto alt ist und einen wirtschaftlichen totalschaden hat, also die reperatur nicht lohnenswert ist bekommst du nur den zeitwert des kfz

und außerdem warum ein gutachter der versicherung du hast normalerweise das reicht ein öffentlichen, vereidigten gutachter zu bestellen

und du hast anspruch auf die gesamten reperaturkosten bzw. zeitwer des kfz

du hast einen nutzungsausfall normalerweise von 1 woche (oder vielleicht auch 2) und wenn du keinen mitwagen bekommst, steht dir der tagessatz für den nutzungsausfall zu, aber soweit ich weiß musst du nachweisen das, dass auto wieder repariert wurde (mit Datum) oder du dir ein neues auto gekauft hast, sonst bekommst du kein geld
aber wenn du nicht schuld bist steht dir glaub auch ein anwalt kostenfrei zur verfügung bzw. bezahlt die gegenseite

wie das aber im einzelnen genau ist und speziell in deinm fall weiß ich jetzt nicht genau, nur ich hatte auch schon 2 unfälle, an denen ich nicht schuld war und beim ersten mal haben wir alles die werkstatt machen lassen komplett mit mietwagen, aber beim 2 mal hatte mein auto leider einen wirtschaftl. totalschaden, aber ich habe es selber wieder repariert und hatte auch einen anwalt um schmerzensgeld(wegen verletzung) und den nutzungsausfall einzufordern. nach der reparatur, musste ich mein wagen mit einer bild zeitung fotografieren und so beweisen, das er wieder ganz ist
aber nochmal zum schluss normal ist es dein recht einen freien gutachter zu bestellen und nicht den eigenen der versicherung zu nehmen
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willi
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Beitrag von willi »

florian1888 hat geschrieben:aber nochmal zum schluss normal ist es dein recht einen freien gutachter zu bestellen und nicht den eigenen der versicherung zu nehmen
Es gibt durchaus Versicherungen bzw. Verträge, bei denen du dich vorab verpflichtest den durch die Versicherung bestellten Gutachter zu akzeptieren ! Das wird dann meist mit einigen % Beitragsenkung "belohnt". So gibt es z.B. auch Verträge, die die freie Werkstattwahl bei einem selbsverschuldeten Unall - ebenfalls für einige Prozente Rabatt - ausschließen.
Also genau im Vertrag mit deiner Versicherung nachlesen. Kann natürlich genau so gut sein, dass die Versicherung versucht, das "kostenoptimiert" (für die Versicherung) abzuwickeln und mal testet, ob du dich darauf einlässt...
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Du hast öfter mal Unfälle, oder? War das denn das gleiche Fahrzeug wie zuvor? Wenn ja, wird die Versicherung evtl. Vorschäden auch berücksichtigen und zum Abzug bringen.
Grüße, PoD

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Sergik
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Beitrag von Sergik »

Hallo und danke für prompte Antworte.
Info noch dazu:

1. ich bin nicht schuld
2. Wagen ist keine 6 Jahre alt - bis jetzt war unfallfrei

Rechtschutzversicherung habe ich auch - ich will nicht zum Anwalt- Wenn der Gutachter neue Teile berechnet nach dem gleichen System (Audatex ??) dann reicht es mir schon.

Ich vermute, dass es schon ein paar € mehr rauskommt, wenn neue Teile berechnet werden. Tatsächlich sind nur kleine Kratzer zu sehen - keine Verformung an beiden Kotflügel (Tür vorne MUSS neu berechnet werden, hinten nur eine Kratze zu sehen (etwa 30 cm lang und 1-2 cm breit).
Sergik
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Beitrag von Sergik »

florian1888 hat geschrieben: wenn nicht müsstest du den schaden wieder erneuert bekommen, sprich teile austauschen und je nach schaden nur teillackieren,
genau das will ich wissen!!
florian1888
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Beitrag von florian1888 »

:D
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

????? Sollten florian1888 und sergik identisch sein? Wenn ja, kriege ich 5 EUR Fangprämie :D
Ich meine, es geht doch um das Fahrzeug von Sergik. Bin verwirrt, bitte mal erläutern.
florian1888 hat geschrieben:
Prince of Denmark hat geschrieben:Du hast öfter mal Unfälle, oder? War das denn das gleiche Fahrzeug wie zuvor? Wenn ja, wird die Versicherung evtl. Vorschäden auch berücksichtigen und zum Abzug bringen.
ja war das gleiche fahrzeug, also mein vorschaden(delle hinten links) hab ich angegeben aber der gutachter hat das nicht berücksichtigt, da das teil komplett ausgetauscht wurde und professionell repariert wurde und keine wertminderung deswegen bestand
Grüße, PoD

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Sergik
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Beitrag von Sergik »

Hallo Prince of Denmark!
????? Sollten florian1888 und sergik identisch sein? Wenn ja, kriege ich 5 EUR Fangprämie
Nein, florian1888 und sergik sind nicht identisch - daher gibt es keine 5 EUR :cry:
Ich meine, es geht doch um das Fahrzeug von Sergik. Bin verwirrt, bitte mal erläutern.
Ja, es geht um das Fahrzeug von Sergik.

Gutachten ist schon angekommen - sieht schlecht aus:
a) EZ ist 2002 und erfasst wurde 2000
b) ich habe 5-türiges FZ - in dem Schreiben 3-türig
c) Stossstange hinten muss lackiert werden - es es wurde kiene Zeit für Ab / Anbau berechnet (zB Stossstange vorne muss an- und abgebaut weden um Kotflügel vorne lackieren zu können ... oder ist das hintere Stossstange gemeint?)

also muss noch bei DEKRA nachfragen und mit dem Gutachter klären...

Sergik
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