Hauptuntersuchung Tüv abgelaufen: wie lange Zeit?

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ashbury
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Hauptuntersuchung Tüv abgelaufen: wie lange Zeit?

Beitrag von ashbury »

Hallo,

wie lange hat man Zeit, seine Hauptuntersuchung (Tüv, Dekra) machen zu lassen nach Ablauf der letzten Untersuchung?
Meine Hauptuntersuchung war im September fällig, ich werde wohl erst im Januar dazukommen, erneut zum Tüv zu gehen. Außer Rückdatrierung: muss ich etwas anderes befürchten?

Danke!
testperson
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Beitrag von testperson »

Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU)
Verwarngeld Bußgeld Punkte
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 15 - -
• 4 bis 8 Monate 25 - -
• mehr als 8 Monate - 40 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -
Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
• 2 bis 8 Monate 15 - -
• mehr als 8 Monate - 40 1
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr

Hoffe nur,dass Du das Auto so lange kein TÜV/ASU gemacht worden ist nicht fährst.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
ashbury
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Beiträge: 6
Registriert: 07.06.2006, 20:35

Beitrag von ashbury »

hey danke für die kompetente antwort. natürlich fahre ich nicht mit dem auto ohne tüv. mein problem ist nur, dass es ein oldtimer ist (ford mustang) und ich bei letzter (rechtzeitiger) untersuchung einige mängel bekommen habe. jetzt dauert es extrem lange, die gewünschten ersatzteile zum beheben der mängel zu beschaffen. daher dauert die mängelbehebung bei einem 40 jahre alten auto aus den usa viel länger als bei einem herkömmlichen auto. gerne würde ich den tüv so schnell wie möglich machen lassen, aber zb muss ich einige wochen/monate auf zb felgen aus den usa warten. keine ahnung ob sowas von der von dir beschriebenen regel berücksichtigt wird!?! naja im notfall muss ich halt strafe zahlen. 8 monate wirds sicher nicht dauern... gruß, ash
testperson
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Beitrag von testperson »

Vorsicht!!!! Im Falle eines Unfalls , egal wer Schuld ist, dann hättest Du richtig Ärger am Hals.

OK, grundsätzlich gilt, solange ein KFZ Haftpflichtversichert ist, haftet die Versicherung auch, egal wie lange die HU abgelaufen ist. Sollte der Unfall allerdings auf einen technischen Mangel zurückzuführen sein, so kann sie sich das bezahlte Geld vom Halter des Fahrzeugs zurückholen. Dies kann sie auch unabhängig von der abgelaufenen HU tun.

Man verändert sein Fahrzeug nach frischem TÜV und baut dann deshalb einen Unfall, dann kann man auch in Regress genommen werden.

Also es verhält sich doch tatsächlich so, dass die Versicherung ggf. die Ansprüche ablehnen kann, abgesehen davon gilt: ohne TÜV = ohne Betriebserlaubnis = ohne Versicherungsschutz.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

testperson hat geschrieben: abgesehen davon gilt: ohne TÜV = ohne Betriebserlaubnis = ohne Versicherungsschutz.
Bis auf diesen Punkt stimme ich dir zu. Die BE erlöscht aber nicht, nur weil man den Termin zu HU überschritten hat.
Dann würden in dieser Republik jetzt gerade geschätzte 2 Millionen Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis mehr haben........ :wink:
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
testperson
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Beitrag von testperson »

Stimmt
Alle Angaben ohne Gewähr !!!
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