verkauf des Kfz. meines 87-jährigen vaters

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schlossfrau
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verkauf des Kfz. meines 87-jährigen vaters

Beitrag von schlossfrau »

hallo und guten tag, ich bin neu hier und habe eine frage:
mein 87-jähriger, demenzkranker vater hat nun endlich eingewilligt, dass mein mann sein Kfz. verkaufen darf.
wir haben eine vollmacht meines vaters sowie Kfz.-brief- und schein, schlüssel und das fahrzeug selber.
sind wir rechtlich abgesichert, wenn wir das auto verkaufen bzw. was müssen wir noch beachten?
ich freue mich auf hilfreiche infos und bedanke mich schon jetzt.
dagmar
psyhaze
Spezialist
Beiträge: 30
Registriert: 21.08.2006, 20:11

Beitrag von psyhaze »

Hallo Schlossfrau,

was meinst du denn mit "Rechtlich abgesichert" ?
Gegen wen, oder was Rechtlich abgesichert?
Was ist denn eine Demenzkrankheit?
Ist er noch in vollem Besitz seiner Geistigen Gegenwärtigkeit?

Wenn ja, könnt ihr das Auto Problemlos verkaufen, wenn er euch eine Vollmacht ausgestellt habt. Das ist dann fast so, als wäre es euer eigenes Fahrzeug (Im Geschäftlichen Sinne)

Wenn nein, so würde ich mal einen Notar fragen, was dann zu tun wäre.

Gruß
Psyhaze
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Ei ei ei,

der Notar wird da nicht wirklich viel helfen. Demenz ist eine Art Extrem-Vergesslichkeit, die meistens im Alter auftritt. Die Patienten können sich dann oft nicht an ihren Tagesablauf erinnern, an andere Menschen, den eigenen Namen, sind verwirrt. Und können sich i.d.R. nicht mehr selbständig um den eigenen Tagesablauf kümmern, brauchen somit also 24-h-Pflege. Eine echte Herausforderung für die Angehörigen.


An die Schlossfrau: Soweit Ihr Verkaufsvollmacht habt, alle notwendigen Unterlagen etc. tretet ihr als Verkaufs-Vermittler auf. Quasi wie ein Makler. "Rechtlich abgesichert" ist schwierig zu beurteilen. Ihr dürfte natürlich keine euch bekannten Mängel verschweigen. Im Falle von Reklamationen ist aber der Vater Ansprechpartner. Um zu verhindern, dass der alte Herr sich damit auseinandersetzen muss, kann man ja im Vertrag festhalten, dass Reklamationen (wenn überhaupt, bei Privatverkäufen sollte man die Haftung ausschliessen) oder sonstige Rückfragen an euch zu richten sind, sofern der Patient nicht ohnehin einen Betreuer hat (extern oder Familienangehörige). Falls es einen Betreuer gibt, muss der dem Verkauf aber meist eh zustimmen (je nach Umfang der Betreuer-Bestellung).

Falls Ihr Mitglied bei ADAC oder AvD etc. seid, würde ich mich da auch mal informieren.

Aber es ist letztlich ja ein Kauf von Privat an Privat. Gewährleistung ausgeschlossen und ihr verkauft das Fahrzeug im Auftrag. Stress kann es zB bei "arglistig verschwiegenen Mängeln" geben, aber sowas macht ihr ja hoffentlich nicht. Ansonsten gilt grob "gekauft wie gesehen". Für den Verkauf am besten eines der üblichen Formulare verwenden, da ist die allgemeine Sachmängelhaftung schon ausgeschlossen (gibts zB. auch beim ADAC online).

Ja dann, viel Erfolg.


--
psyhaze hat geschrieben:Hallo Schlossfrau,

was meinst du denn mit "Rechtlich abgesichert" ?
Gegen wen, oder was Rechtlich abgesichert?
Was ist denn eine Demenzkrankheit?
Ist er noch in vollem Besitz seiner Geistigen Gegenwärtigkeit?

Wenn ja, könnt ihr das Auto Problemlos verkaufen, wenn er euch eine Vollmacht ausgestellt habt. Das ist dann fast so, als wäre es euer eigenes Fahrzeug (Im Geschäftlichen Sinne)

Wenn nein, so würde ich mal einen Notar fragen, was dann zu tun wäre.

Gruß
Psyhaze
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