nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

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DarkmanAW
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nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von DarkmanAW »

Hallo Leute,

habe mir heute ein neues Kombiinstrument einbauen müssen, da sich bei meinem alten ne Leiterbahn auf der Platine gelöst hatte und deswegen einigen Kontrolllampen nicht mehr richtig funktionierten.

Gibt es nun eine LEGALE Möglichkeit den km-Stand anzugleichen, d. h. den km-Stand vom alten auf den neuen zu übertragen? Ich möchte nicht manipulieren sondern nur aktualisieren. der neue Tacho hat genau 20.500 km mehr drauf als der alte.

Außerdem hätte ich gerne noch gewußt, ob es egal ist von welchem Hersteller das Instrument ist. Ich frage deswegen, da ich vorher eins von TWR drinhatte und das jetzige ist von Motometer. Es geht auch alles soweit, bis auf die Temperaturanzeige, die irgendwie weniger Temperatur anzeigt als die Alte. Die Alte stand bei Betriebstemperatur immer auf 90°. Die Neue zeigt nur ca. 75° an.
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Erik.Ode
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Gesetzeslage zur Manipulation am Tachometer

Beitrag von Erik.Ode »

RECHTLICHES


Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:



Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes ( StVG ).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des
“Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” .


Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines
Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen.
Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt :


Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal. Zitat :
Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels



Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

http://0am.de/artikel/aktuelle-gesetzes ... on-a6.html

oder auch:

BVerfG: Strafbarkeit von Tachomanipulation

Nach einem Beschluss des BVerfG erfasst die Strafbarkeit von Tachomanipulation nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient.

Am 18.08.2005 ist die Strafvorschrift des § 22b StVG in Kraft getreten, die das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, sowie das Herstellen, Verschaffen, Feilhalten oder Überlassen von Computerprogrammen, deren Verwendungszweck die Begehung einer solchen Straftat ist, unter Strafe stellt. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Die Beschwerdeführer, deren unternehmerisches Betätigungsfeld die digitale Programmierung von Wegstreckenzählern zum Zweck von deren Umstellung, Reparatur und Justierung sowie die Herstellung hierfür geeigneter Software umfasst, sind der Auffassung, dass ihre Tätigkeit durch diese Strafvorschrift unter Strafe gestellt werde und sie dadurch unter anderem in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden. Ihre unmittelbar gegen die Norm erhobene Verfassungsbeschwerde ist von der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Zur Begründung führt die Kammer aus, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm nicht beschwert seien. Die Vorschrift ziele auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen. Was das Bereitstellen von Software betrifft, sei es nicht ausreichend, dass das Computerprogramm lediglich zur Begehung der in Bezug genommenen Straftaten geeignet ist. Die von der Vorschrift geforderte Zweckbestimmung müsse vielmehr eine Eigenschaft des Computerprogramms darstellen; es müsse sich also um "Verfälschungssoftware" für die strafbare Manipulation von Wegstreckenzählern oder Geschwindigkeitsbegrenzern handeln. Darum gehe es hier gerade nicht.

Beschluss des BVerfG vom 09.05.2006
Az.: 2 BvR 1589/05

Quelle: Pressemitteilung Nr. 39/2006 des BVerfG vom 19.05.2006
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/9379 ... tsprechung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-039.html
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
DarkmanAW
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Beitrag von DarkmanAW »

schon mal Danke für diese sehr ausführliche Antwort.

Wenn ich den Inhalt jetzt richtig wiedergebe, heißt das jetzt für mich: Ich darf mir z. B. ein Kabel + Software besorgen um meinen km-Stand anzugleichen oder mir jemanden zu suchen, der das könnte?

Habe ich das so richtig verstanden?
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

So habe ich es auch verstanden.
Gruß Erik.Ode
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DarkmanAW
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Beitrag von DarkmanAW »

wenn jetzt noch einer ne Idee hat, wie sich das mit meiner Temperaturanzeige verhält bin ich "fast" glücklich.

Könnte es evtl. damit zusammenhängen weil sich ja nun auf der alten Platine die Leiterbahn gelöst hat. Sowas kommt ja nun auch nicht von ungefähr. Vielleicht war ja noch mehr kaputt und die Temperatur wird jetzt wieder normal angezeigt oder der Sensor passt nicht zur Platine.

Wäre aber auch wieder seltsam, da alle Fahrezuge die ich bisher gefahren hab in der Regel immer eine "normale" Betriebstemperatur von ca. 90° hatten.
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Spoxi
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von Spoxi »

Hallöchen!
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke dass die hier http://www.zbv-automation.de/ helfen könnten.
Ihr könnt da ja einfach mal schauen. Schönen Tag noch!
wevi85
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von wevi85 »

Ich musste bis jetzt bei jedem Wagen den Tacho reparieren oder austauschen, beim Volvo gab es da zum ersten Mal ein Problem. Ich wollte den Wagen anmelden und da muss man ja den Kilometerstand angeben, was ich aber nicht machen konnte, weil der Zähler defekt war. Ich hab dann bei der Versicherung gesagt, dass der Wagen ca. 500.000km gelaufen hat, Zähler hing bei 319.000km und Tüv Berichte aus den letzten 8 Jahren waren auch immer bei 319tkm :D

Erstmal meinte die Versicherung kein Problem aber dann haben sie angerufen und meinten, dass sie doch einen Kilometerstand bräuchten. Bin dann zu Volvo und wollte ihn auslesen lassen, war aber nicht mehr möglich, das Steueregrät hat sich quer gestellt, vielleicht war er auch schon einmal rum.

Hab den Tacho zerlegt und repariert, von einer Werkstatt eine Bestätigung geholt, dass er wieder geht und bei der Versicherung steht er mit einer Million Kilometer drin. Gezählt wurde mit dem vorhandenen Stand und vermerkt war, dass der Wagen vielleicht ne Million drauf hat.


Bei meinem Peugeot ist zurzeit Tacho Nr.4 drin, da kann ich garnicht mehr sagen was der wirklich drauf hat, den fahr ich ja alleine im Jahr fast 80.000km. Den stell ich nach Gefühl ein und gut ist, der geht auch fast jedes Jahr kaputt.

Angleichen muss man auch nix, man kann ihn auch einfach austauschen und es im Scheckheft abstempeln lassen, in manchen ist dafür eine Extraseite vorhanden. Jede Werkstatt kann dazu eine Rechnung schreiben oder man fährt danach zum Tüv und zeigt es dem.
wevi85
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von wevi85 »

Man kann einen Wagen aber auch ohne Wegstreckenzähler benutzen, ein Bekannter hat seinen Wagen auf Sequentielles Getriebe umgebaut und hat dadurch keinen normalen Tacho mehr. Der hat quasi so ne art von Fahrradtacho im Wagen, wird glaube ich an den Antriebswellen ermittelt.

Da meinte die Versicherung auch erstmal, nein nein nein, das geht aber nicht und am Ende ging es doch. Ist sogar alles eingetragen, wenn normale Prüfer den Wagen sehen fallen die direkt ihn Ohnmacht :D :D
Penit1996
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von Penit1996 »

Grüß Dich!

Ja, das ist auf jeden Fall möglich den km-Stand legal anzugleichen. Denn immerhin betrügst du damit ja Niemanden, sondern nimmst nur eine Adaptierung vor, damit die Werte wieder entsprechend passen.

Allerdings würde ich da an deiner Stelle besser selbst die Finger davon lassen und stattdessen eine Tachojustierung vom Profi in Anspruch nehmen.

Lg
NummerEins
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von NummerEins »

Ich wusste gar nicht, dass man den Kilometerstand selber wieder anpassen kann. Aber ich stimme Penit1996 zu, lass das lieber einen Profi übernehmen damit man dich nicht im Nachhinein belangen kann!
Mephisto
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Re: nach Tachoumbau km-Stand LEGAL angleichen?

Beitrag von Mephisto »

Na klar ist das legal möglich ... bei einem Wechsel zu bestimmten Reifengrößen zB ist man sogar dazu verpflichtet ! Ich war zum Tacho zurückdrehen in Venlo, die machen das recht günstig ... selber darf man da wirklich nix machen, kannst satte Geldstrafen bekommen.

Grüße
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