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Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 02.01.2010, 14:49
von Argos
Bin vor ca. 6 Monaten mit meinem Renault Espace 2.0 dci (Baujahr 2008) mit Motorschaden liegen geblieben. Fahrzeug war damals 12 Monate alt.
Renault möchte keine Garantie übernehmen, da erstes Serviceintervall um 3000km überschritten war.
Habe nun Klage gegen Renault eingereicht! Antwort von Renault: Renault Deutschland ist nicht der Ansprechpartner sondern der Händler (Verkäufer).
Es wird auf die Garantiebedingungen verwiesen.
Leider habe ich mein Garantie / Serviceheft bei einem Umzug verlegt.
Kann mir jemand weiterhelfen? Vielleicht mit einer Kopie aus den Garantiebedingungen? Oder hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit Renault gemacht?

Bin über jeden Tipp / Hilfe dankbar.

Grüße
Stefan R.

Re: Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 02.01.2010, 14:51
von Argos
Habe ich ganz vergessen!

Euer Aufwand soll natürlich entsprechend entlohnt werden.

Grüße
Stefan R.

Re: Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 02.01.2010, 16:58
von Prince of Denmark
Jetzt mal ganz dumm gefragt ... meinst Du, wir sollen gegen Entgelt das Serviceheft suchen?

Wenn schon Klage eingereicht worden ist, wird das Gericht ja auch eine Entscheidung treffen. Das lässt sich kaum beeinflussen. Und Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Re: Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 02.01.2010, 17:36
von Erik.Ode
Argos hat geschrieben:Es wird auf die Garantiebedingungen verwiesen.
Das ist falsch. Dein Fahrzeug liegt noch im Bereich der 2 jährigen Gewährleistung nach dem BGB. Einziges Problem ist die Beweislastumkehr nach zwei Jahren und die Überschreitung der Wartungsfristen.
Was sagt der Händler ? Das ist nämlich dein Vertragspartner und nicht der Hersteller.

Re: Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 03.01.2010, 17:14
von Argos
Genau das ist momentan der springende Punkt.
Meine Klage hat sich gegen Renault Deutschland gewandt wegen der Herstellergarantie.
Die Anwort von Renault war ein Verweis auf den Vertragshändler.
Meine Frage:
Kann ein Hersteller sich aus der Garantie befreien und dies an einen Vertragshändler weiterreichen.
Dann gibt es defacto keine Herstellergarantie mehr.
Was ist wenn mein kleiner Vertragshändler nicht mehr greifbar wäre z,B, durch Insolvenz.

Grüße
Stefan

Re: Garantiebedingungen Renault

Verfasst: 03.01.2010, 20:25
von Erik.Ode
Siehe auch: http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

3. "Wenn ich etwas kaufe, dann habe ich automatisch einen Garantieanspruch gegen den Hersteller, wenn etwas defekt ist."

Nein, wie oben gesagt ist die Garantie eine freiwillige Leistung. Gegen wen man sie hat, hängt davon ab, wer sie gewährt. Wenn der Hersteller eine solche gewährt, dann hat man einen Anspruch gegen ihn; manche Hersteller gewähren sie aber auch z.B. nur dem Erstkäufer, so daß nach einem Gebrauchtkauf die Garantie eben für den Käufer nicht besteht.

Manchmal geben auch die Verkäufer eine Garantie; dieser Anspruch richtet sich dann natürlich gegen den Verkäufer. nach oben

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Dein Verkäufer ist Vertragspartner und damit der Gewährungspflichtige. Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Leistung, die an Vorgaben gebunden ist. Also auch Einhaltung der Intervalle. Garantie wird also in deinem Fall vom Hersteller verweigert (kann er machen) und dir bleibt nur die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings mußt du nachweisen ( Beweistlastumkehr nach 6 Monaten), daß ein Motorfehler bereits beim Kauf vorlag.

Was noch möglich wäre ist ein Kulanzantrag. Aber ich bezweifel, daß dieses jetzt noch zu realisieren ist........