LANDGERICHT:Versicherung zweifelt eigenes DEKRA-Gutachten an
Verfasst: 30.05.2015, 23:27
Hallo,
vielleicht kennt sich jemand damit aus?
Ich hatte im November 2014 einen Unfall / Kaskoschaden mit Totalschaden.
Der ADAC hatte meinen Mercedes abgeschleppt in seine Werkstatt, und auch meine Vollkasko Versicherung informiert.
4 Tage später hatte dann meine Versicherung die örtliche DEKRA mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Dieses Gutachten vom 28.NOV.2014 habe ich aber nie gesehen.
Der Inhaber des ADAC Abschleppunternehmens sagte mir aber, dass er € 1200,-- für den Unfall Mercedes bieten würde, das wären immerhin noch
€ 200,-- über dem vom DEKRA-Gutachter festgestellten Restwert. Nach tel. Rücksprache mit meiner Versicherung sagten die mir, ich solle zuerst die vollständige Schadenregulierung abwarten, da die evtl. Restwertaufkäufer hätten, die mehr als € 1200,-- bieten würden, und mir dann finanzielle Nachteile entstehen könnten.
Wie auch immer, das Auto war nicht aus erster Hand, und vor 2 Jahren sollte schon einmal ein Unfall mit Totalschaden vorgelegen haben,
das hatte meine Versicherung wohl herausgefunden. Man wolle sich erst dieses Gutachten von 2013 anfordern, bevor man regulieren würde.
Das war im DEZ.2014.
Die Vollkasko Versicherung forderte ausserdem den Kaufvertrag an, von wem ich den Mercedes gekauft hatte.
Diesen Kaufvertrag hatte ich auch der Versicherung übersandt, woraufhin dann der Vollkasko Schaden reguliert wurde.
Im Januar 2015 erfolgte dann die Schadenregulierung mit Zusendung mehrerer Internetausdrucke, worin ein Unfallwagenaufkäufer aus Berlin
mit € 4700,-- das Höchstangebot gemacht hatte.
Meine Vollkasko Versicherung sagte mir, ich solle meinen Mercedes an diesen Unfallwagen Aufkäufer verkaufen.
Das tat ich auch weisungsgemäß.
Jetzt hat plötzlich meine eigene Versicherung das eigens in Auftrag gegebene DEKRA-Gutachten angezweifelt, und fordert über € 6000,-- von mir zurück.
vielleicht kennt sich jemand damit aus?
Ich hatte im November 2014 einen Unfall / Kaskoschaden mit Totalschaden.
Der ADAC hatte meinen Mercedes abgeschleppt in seine Werkstatt, und auch meine Vollkasko Versicherung informiert.
4 Tage später hatte dann meine Versicherung die örtliche DEKRA mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Dieses Gutachten vom 28.NOV.2014 habe ich aber nie gesehen.
Der Inhaber des ADAC Abschleppunternehmens sagte mir aber, dass er € 1200,-- für den Unfall Mercedes bieten würde, das wären immerhin noch
€ 200,-- über dem vom DEKRA-Gutachter festgestellten Restwert. Nach tel. Rücksprache mit meiner Versicherung sagten die mir, ich solle zuerst die vollständige Schadenregulierung abwarten, da die evtl. Restwertaufkäufer hätten, die mehr als € 1200,-- bieten würden, und mir dann finanzielle Nachteile entstehen könnten.
Wie auch immer, das Auto war nicht aus erster Hand, und vor 2 Jahren sollte schon einmal ein Unfall mit Totalschaden vorgelegen haben,
das hatte meine Versicherung wohl herausgefunden. Man wolle sich erst dieses Gutachten von 2013 anfordern, bevor man regulieren würde.
Das war im DEZ.2014.
Die Vollkasko Versicherung forderte ausserdem den Kaufvertrag an, von wem ich den Mercedes gekauft hatte.
Diesen Kaufvertrag hatte ich auch der Versicherung übersandt, woraufhin dann der Vollkasko Schaden reguliert wurde.
Im Januar 2015 erfolgte dann die Schadenregulierung mit Zusendung mehrerer Internetausdrucke, worin ein Unfallwagenaufkäufer aus Berlin
mit € 4700,-- das Höchstangebot gemacht hatte.
Meine Vollkasko Versicherung sagte mir, ich solle meinen Mercedes an diesen Unfallwagen Aufkäufer verkaufen.
Das tat ich auch weisungsgemäß.
Jetzt hat plötzlich meine eigene Versicherung das eigens in Auftrag gegebene DEKRA-Gutachten angezweifelt, und fordert über € 6000,-- von mir zurück.