Leitgedanke der Einzelfallprüfung

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helmes63
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Leitgedanke der Einzelfallprüfung

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... solche obligatorischen Sätze das einem Widerspruch wegen der Einhaltungs-
notwendigkeit des sog. Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht entsprochen werden
kann läßt die Vermutung zu, dass im Grunde genommen keine Gegendarstellungen und Einsprüche anerkannt werden.

Das steht jedoch in grassem Widerspruch zum Leitprinzip
der Einzelfallprüfung.
> Frage: gibt es einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Bewer-
tung eines Einspruchs nach einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeldbescheid ?!
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