Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

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helmes63
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Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... nach dem Bußgeldbescheid erwarte ich zunächst einmal ein Ablehnungsschreiben
mit Androhung eines Verkehrsgerichtsverfahrens, aber auch hier scheint dies in
Verbindung mit einer Fristsetzung der letzten Zahlungsfrist im OWiG nicht vorgesehen
zu sein. Ist dies so richtig wiedergegeben ?!
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Erik.Ode
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Re: Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Also, ich kenne mich ein wenig damit aus. Aber deine Frage verstehe ich inhaltlich überhaupt nicht..........nicht die Bohne...............
Was ist ein Ablehnungsschreiben ?
Gruß Erik.Ode
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helmes63
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Re: Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

Beitrag von helmes63 »

Es beginnt mit einem Verwarnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit,
dann erfolgt eine Widerspruchsmöglichkeit (nennt sich Anhörung) und
dann folgt der Bußgeldbescheid. Meines Erachtens muss aber das zu-
ständige Ordnungsamt erst einmal eine Ablehnungsentscheidung schrift-
lich zusenden mit Fristsetzung (sprich Androhung e.Bußgeldbescheides )
und wenn der Verkehrssünder dann noch passiv bleibt
dann kommt erst der Bußgeldbescheid.

Aber in der Praxis folgt auf eine negative Bewertung einer Anhörung ohne
Zwischenantwort gleich der Bußgeldbescheid und das halte ich für rechts-
widrig.
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Erik.Ode
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Re: Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

Beitrag von Erik.Ode »

Die Androhung eines Bußgeldes ist doch im Anschreiben ( dem sog. Anhörungsbogen ) enthalten. Warum sollte da noch ein (habe ich noch nie gehört) Ablehnungsschreiben kommen ? Verstehe ich nicht !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
helmes63
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Re: Bußgeldbescheid. Ablehnungsmitteilung ...

Beitrag von helmes63 »

Die Bewertung einer Stellungnahme in einer Anhörung muss doch
bewertet werden. Durch die Zusendung eines Bußgeldbescheides
erfährt der Verkehrssünder zunächst jedoch nicht weshalb das
Ordnungsamt den Entlastungsgründen nicht statt gegeben hat.
Ich anderen Rechtsverfahren würde stets eine Ablehnungsbegründung
mitgeliefert. Warum nicht hier ?!
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