Bußgeldverfahren - Anhörung - Vorgehensweise ...
Verfasst: 12.04.2010, 15:04
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... soweit ich weiß ist eine Anhörung auf jeden Fall vorgesehen bei einer Verkehrswidrigkeit.
Allerdings verstehe ich nicht weshalb nach einer Überprüfung der Anhörung nicht erst eine
Ablehnungsmitteilung erfolgt vor dem Eintritt in das offizielle Bußgeldverfahren. Dann könnte der Verkehrssünder immer noch entsprechend reagieren und das Verwarnungsgeld begleichen. Ich habe den Eindruck, dass dies von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird.
Ist die beschriebene Praxis obligatorisch in ganz Deutschland und gemäß OWiG und StVO
so korrekt wie ich das hier beschrieben habe ?!
... soweit ich weiß ist eine Anhörung auf jeden Fall vorgesehen bei einer Verkehrswidrigkeit.
Allerdings verstehe ich nicht weshalb nach einer Überprüfung der Anhörung nicht erst eine
Ablehnungsmitteilung erfolgt vor dem Eintritt in das offizielle Bußgeldverfahren. Dann könnte der Verkehrssünder immer noch entsprechend reagieren und das Verwarnungsgeld begleichen. Ich habe den Eindruck, dass dies von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird.
Ist die beschriebene Praxis obligatorisch in ganz Deutschland und gemäß OWiG und StVO
so korrekt wie ich das hier beschrieben habe ?!