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Bußgeldverfahren - Anhörung - Vorgehensweise ...

Verfasst: 12.04.2010, 15:04
von helmes63
Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... soweit ich weiß ist eine Anhörung auf jeden Fall vorgesehen bei einer Verkehrswidrigkeit.
Allerdings verstehe ich nicht weshalb nach einer Überprüfung der Anhörung nicht erst eine
Ablehnungsmitteilung erfolgt vor dem Eintritt in das offizielle Bußgeldverfahren. Dann könnte der Verkehrssünder immer noch entsprechend reagieren und das Verwarnungsgeld begleichen. Ich habe den Eindruck, dass dies von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird.
Ist die beschriebene Praxis obligatorisch in ganz Deutschland und gemäß OWiG und StVO
so korrekt wie ich das hier beschrieben habe ?!

Re: Bußgeldverfahren - Anhörung - Vorgehensweise ...

Verfasst: 21.07.2011, 17:07
von WaltiH
Das verstehe ich auch nicht. Und das ist in so manchen Fällen auch wirklich ärgerlich. Man muss nur bedenken, dass auch ständig noch Verwaltungsgebühren aufgeschlagen werden. Eine Antwort habe ich nicht. Aber eine Möglichkeit, wäre die Kostenreduzierung.

Re: Bußgeldverfahren - Anhörung - Vorgehensweise ...

Verfasst: 17.12.2012, 16:25
von Powerdrive
Du kannst natürlich auch dagegen vorgehen. Aber das lohnt sich vor allem auch, wenn der Führerscheinverlust droht. Und trotzdem würde ich das überprüfen. Es können ja auch immer Messfehler vorgelegen haben. Ich würde mal die Chancen in einem Prozess vom Anwalt überprüfen lassen. Keine Ahnung wo du her kommst, aber ich hab mal folgendes gegoogelt "Rechtsanwalt Fahrverbot Berlin" - und auf rechtsanwaltkuletzki.de/wordpress/leistungen-und-preise/rechtsanwalt-fahrverbot-berlin steht dann tatsächlich, dass die auch helfen können, das Bußgeld zu vermeiden oder zu verringern. Also gib einfach deine Stadt ein und nimm dir einen der ersten Anwälte, die vernünftig klingen. Wenn die bei den Stichworten oben stehen, dann befassen die sich schon lange lange Zeit mit Verkehrsrecht. Alleine bist du doch vor Gericht chancenlos...