Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... wenn das Schild Geschwindigkeitsbeschränkung in einer Tempo-30-Zone durch
Bäume und parkende Fahrzeuge soweit verstellt war, dass man es nicht sehen konnte
stellt dies m. E. ein plausiblen Entschuldigungsgrund dar bei einer Radarkontrolle,
zumal dann wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung sagen wir mal minimal war
(ca. 5 km/h) - allerdings ist bei diesem Sachverhalt problemtisch, dass die damalige
Konstellation natürlich nicht mehr nachgewiesen werden kann.
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Schließlich wird der Platz der Radarkontrolle ja nicht auf Verdacht durch das be-
treffende Personal der Verkehrspolizei automatisch gefilmt ...
Beweisführung Entlastungsgründe - Radarkontrolle -
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, ulliB
Re: Beweisführung Entlastungsgründe - Radarkontrolle -
Wenn du kein Foto von der Situation gemacht hast wird es sehr schwer das zu beweisen. Am besten du befragst einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, dazu. Aber wenn du nur minimal zu schnell warst wird sich das sicher nicht lohnen.
Re: Beweisführung Entlastungsgründe - Radarkontrolle -
Das ist leider in der Tat sehr schwierig und wird kaum durchsetzbar sein wie Sassi schon meinte.
Ich habe in Berlin auch schon so Fälle erlebt und hätte mir einen Detektiv gewünscht
der die Sache aufgenommen hat!
Ich habe in Berlin auch schon so Fälle erlebt und hätte mir einen Detektiv gewünscht
der die Sache aufgenommen hat!