Autokauf - Fahrzeugbrief verloren
Verfasst: 22.04.2008, 11:16
Hallo,
ich habe eine ziemlich dringende Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen:
Aaaalso:
Ich habe vor ca. 10 Tagen eine Auto bei einem Händler gekauft. Mit dem Händler war vereinbart, dass das Auto noch neuen TÜV bekommt und mir der Fahrzeugbrief dann zugesent wird. Ic hlasse das Auto dann zu, komm mit den Nummernschildern zum Autohaus und fahr dann nach hause.
Das ganze war im Nachbarlandkreis von dem Kreis, wo ich wohne...
Leider ist der Fahrzeugbrief be ider Post scheinbar verloren gegangen, ich konnte mein aUto als onciht wie erienbart zulassen und bin erstmal mit einem Kurzkennzeichen losgefahren. Jetzt läuft dieses Kennzeichen aber heute ab und der Brief ist IMMERNOCH nciht da...
Was kann ich nun tun, um mein Auto anzumelden? Da das Autohaus das Auto ja auch nciht zugelassen hatte, habe ich den "alten" Fahrzeugschein nciht, auch nciht die alten Nummernschilder...
Halt nur den Kaufvertrag, Die AU/HU-Unterlagen und die Papiere von dem Kurzkennzeichen...
Im Intenet habe ich widersprücliches gelesen. Auf der einen Seite steht, dass ein Auto erst nach dem Aufgebotsfrist des Ersatzbriefes angelemdlet werden kann. Auf einer anderen Seite (hier: http://www.mainz.de/C1256DA6003B169C/Pu ... gbrief.pdf Seite 1, ganz unten) steht, dass das auch sofort ginge, oder hab ic hda was falsch verstanden?
Was kann ich tun, was ann das Autohaus tun, damit ich möglichst schnell eine Zulssung fpr das Auto bekomme??
Vielen Dank schonmal...
ich habe eine ziemlich dringende Frage und hoffe, hier kann mir jemand helfen:
Aaaalso:
Ich habe vor ca. 10 Tagen eine Auto bei einem Händler gekauft. Mit dem Händler war vereinbart, dass das Auto noch neuen TÜV bekommt und mir der Fahrzeugbrief dann zugesent wird. Ic hlasse das Auto dann zu, komm mit den Nummernschildern zum Autohaus und fahr dann nach hause.
Das ganze war im Nachbarlandkreis von dem Kreis, wo ich wohne...
Leider ist der Fahrzeugbrief be ider Post scheinbar verloren gegangen, ich konnte mein aUto als onciht wie erienbart zulassen und bin erstmal mit einem Kurzkennzeichen losgefahren. Jetzt läuft dieses Kennzeichen aber heute ab und der Brief ist IMMERNOCH nciht da...
Was kann ich nun tun, um mein Auto anzumelden? Da das Autohaus das Auto ja auch nciht zugelassen hatte, habe ich den "alten" Fahrzeugschein nciht, auch nciht die alten Nummernschilder...
Halt nur den Kaufvertrag, Die AU/HU-Unterlagen und die Papiere von dem Kurzkennzeichen...
Im Intenet habe ich widersprücliches gelesen. Auf der einen Seite steht, dass ein Auto erst nach dem Aufgebotsfrist des Ersatzbriefes angelemdlet werden kann. Auf einer anderen Seite (hier: http://www.mainz.de/C1256DA6003B169C/Pu ... gbrief.pdf Seite 1, ganz unten) steht, dass das auch sofort ginge, oder hab ic hda was falsch verstanden?
Was kann ich tun, was ann das Autohaus tun, damit ich möglichst schnell eine Zulssung fpr das Auto bekomme??
Vielen Dank schonmal...