DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
(Haupt-, Abgasuntersuchung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugstilllegung, An- und Umbauten, Tuning usw.)

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SeRo1
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DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von SeRo1 »

Hallo,

wir haben uns einen Neuwagen bestellt der Anfang November geliefert wird. Durch Umzug mussten wir den bisherigen Wagen bei der Zulassungsstelle ebenfalls ummelden (wurden per Brief aufgefordert, wollten es eigenltich hinauszögern). Dabei wurde dort natürlich festgestellt, dass der momentane Wagen im August seinen AU/HU-Termin hatte und wir erhielten 1 Woche Frist, den HU-Bericht vorzuleen.

Jetzt würde ich das alte Auto ungerne deswegen noch reparieren lassen (450 EUR für nix).
Wie würde es sich verhalten, wenn wir die HU einfach nicht gestehen würden. Man bekommt doch eigenltich 4 Wochen Zeit (mit weiterer Zulassung) diese Mängel zu beseitigen.
Können wir damit zur Zulassungsstelle und akzeptieren diese auch die Frist um die Zwangsstilllegung zu vermeiden/hinauszuzögern?

Danach soll der Altwagen übrigens an Bastler, also bitte hier wirklich keine Argumentation zum Wiederverkaufswert.

Danke für eure Mühe.
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Erik.Ode
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Erik.Ode »

Frage doch mal Zulachef !

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Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Zulachef »

Also wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist der bisherige TÜV bis 08/10 gültig gewesen!? D.h. spätestens am 01.09.2010 hätte ein neuer gemacht werden müssen. Eine Fristverlängerung durch die Zulassung ist nicht möglich , denn abgelaufen ist abgelaufen. Einzige Möglichkeit die ich sehe ist ( wie Du schon selber gesagt hast ): zum TÜV fahren, HU durchführen lassen, mit dem Wissen dass man durchfällt, dann bekommt man 4 Wochen Frist zur Reparatur und zur Wiedervorführung. Diese Frist muss auch die Zulassungsbehörde anerkennen! Aber Achtung: wenn die Mängel zu gravierens sind, kann es sein, dass vom TÜV die Polizei geholt und das Fahrzeug an Ort und Stelle entstempelt wird.

Allerdings sind wir dann immer noch im Oktober und nicht im November! und es wäre verwunderlich, wenn das neue Auto pünktlich kommen würde.

Wenn also das Fzg. nicht unbedingt benötigt wird, dann einfach abmelden ( 10,70 Euro ); vermutlich die preiswerteste Variante.
SeRo1
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von SeRo1 »

Danke für die schnellen Antworten.

Gravierende Mängel hat es in dem Sinne nicht, sind Sachen wie Manschette, etvl. etwas zuviel Lenkspiel. Da der Wagen leider noch dringend aber für wenige Strecken benötigt wird, ist eine Abmeldung nicht möglich. Aber ich würde niemals ein Fahrzeug in den Straßenverkehr lassen, das wirklich gefährlich ist.
Nur eben für die Abnahme wird es wohl nicht reichen.

Habe eben nochmal mit der Zulassungsstelle geredet. Die Teamleiterun dort sagte mir, dass mit dem HU-Bericht (auch wenn durchgefallen) sich die Frist um diese 4 Wochen der Mängelbeseitigungsfrist verlängern würde.
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Prince of Denmark
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Prince of Denmark »

Das ist doch ein Widerspruch. Wenn das Fahrzeug die HU nicht übersteht, ist es nicht verkehrssicher. Punkt. Und Lenkspiel ist ja nun nichts harmloses, zumindest nicht in Gefahrensituationen.

Scheinbar hat sich da auch ein gewisser Irrtum eingeschlichen: wenn die HU nicht bestanden wurde, weil Fahrzeug nicht mehr Verkehrstauglich, bedeuten die max. vier Wochen Frist bis zur erneuten Vorführung ja nicht, dass man in der Zeit fröhlich weiter mit dem Fahrzeug durch den Verkehr fliesst und sich und andere in Gefahr bringt. Die Frist ist eben zur Mängelbeseitigung gedacht und ja auch nur eine Maximalfrist. Die allermeisten Mängel sollten sich innerhalb von 7-10 Tagen beseitigen lassen.

Wer allerdings schon mit dem festen Wissen zur HU geht, dass die Mängel eh zu groß sind und nur um die Stillegung zu verzögern, handelt letztlich vorsätzlich. Was ist denn, wenn dann was passiert? Da muß man ja nicht mal selbst "schuld" sein. Allein die Tatsache, dass das Fahrzeug gar nicht in den Verkehr gedurft hätte, reicht ja schon für das obligatorische erhebliche Mitverschulden.

Solche Vergleiche "lieber weniger Sicherheit, dafür mehr Geld übrig" sind lebensgefährlich.

SeRo1 hat geschrieben: Gravierende Mängel hat es in dem Sinne nicht ... etvl. etwas zuviel Lenkspiel. ... Aber ich würde niemals ein Fahrzeug in den Straßenverkehr lassen, das wirklich gefährlich ist.
Nur eben für die Abnahme wird es wohl nicht reichen.
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Zulachef »

Also wie gravierend die Mängel sind, entscheidet immer noch der TÜV und sonst niemand!!
Und ich glaube die wissen, wer weiterfahren kann und wer nicht. Eine defekte Leuchtweitenregulierung führt auch zum Nicht- bestehen der HU hat aber in den meisten Fällen keinerlei Gefahrenpotentiol ausser eine größere Blendwirkung. Wie ich schon geschrieben habe; wenn die Mängel zu groß sind, dann fährt man nicht mehr vom Hof, sondern wird vor Ort entstempelt!
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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Prince of Denmark »

So zu argumentieren, birgt aber die Gefahr, dass dann jeder für sich selbst eine Entscheidung trifft, ob das nun so schlimm ist oder nicht. Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung i.V. mit der Leuchtweitenregulierung ist sicher nix extremes, aber wenn die HU nicht bestanden ist, sind es eben nicht solche kleinen Mängel. Und wenn doch was passiert -auch ohne eigenes Verschulden- steht man erst recht dumm da.

Soll halt jeder so sicher oder unsicher fahren, wie er meint das verantworten zu können. Ich kann es nicht ändern, ich muss aber ggf. den Angehörigen der Unfallopfer auch keine schlimmen Nachrichten überbringen oder einem solchen Fahrzeugführer erklären, dass er für den Rest seines Lebens verschuldet ist, weil ohne Versicherungsschutz ganz viel Mist gebaut ...
Grüße, PoD

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Re: DRINGEND: Zwangsstilllegung herauszögern

Beitrag von Zulachef »

Jetzt muss ich doch noch mal versuchern das klarzustellen: der TÜV entscheidet über die Schwere der Mängel. Sind Mängel vorhanden, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinflussen, dann gibt es keine Nachfrist, sondern das Fahrzeug wird entstempelt. Es gibt aber auch Mängel. die die Verkehrssicherheit nicht erheblich beeinflussen aber dennoch bewirken, dass ein Fzg. den TÜV nicht besteht: ein undichter Auspuff, eine defekte Leuchtweitenregulierung , das Nichtbestehen der Abgas-untersuchung, angerostete Bremsleitungen ( nicht durchgerostet!!) und und und....

Wie gesagt: der TÜV entscheidet...
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