Auto anmelden
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Hallo Leute ich will ein auto kaufen vom privatverkaufer aber das auto ist in östereich angemeldet kann ich das dann in deutschland anmelden geht das ? Dann würd da extra kosten entstehen ?? Danke schon mal im Voraus
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Re: Auto anmelden
Hallo,ranem123 hat geschrieben:Hallo Leute ich will ein auto kaufen vom privatverkaufer aber das auto ist in östereich angemeldet kann ich das dann in deutschland anmelden geht das ? Dann würd da extra kosten entstehen ?? Danke schon mal im Voraus
entweder das Auto mit den österreichischen Kennzeichen nach Deutschland fahren, und dem Verkäufer dann die Kennzeichen zurückschicken,
oder....
falls das Auto abgemeldet ist (also ohne Kennzeichen), schon mit Deutschen 5-Tage Kennzeichen
nach Österreich fahren, dort die Kennzeichen ans Auto anbauen, und problemlos nach Deutschen fahren/überführen.
Überführungskennzeichen in Österreich sind sehr teuer, die kosten so um die € 200.oo
in Deutschland erhält man die für ca. € 65.oo zumindestens bei Hansa-Eule in Hannover
http://www.hansa-eule.de/standort_hannover.aspx
Re: Auto anmelden
Die Ausführungen meines Vorredners sind nicht ganz korrekt!
Wenn das Fahrzeug von Österreich in zugelassenem Zustand überführt wird, dann kann man das im Zuge der Zulassung in Deutschland gleichzeitig abmelden. Dabei werden die österrr. Dokumente ( Typenschein, Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln) von der dtsch, ZuB eingezogen und einen Benachrichtigung über das Kraftfahrtbundesmat an die zuständige Stelle in Österreich weitergeleite.
Das mit den 5 Tage Kennzeichen ist auch nicht ganz richtig! Grundsätzlich gelten diese erstmal nur im Bereich der FZV (= Bundesgebeit ) alle anderen Länder der EU müssen diese nicht anerkennen! Mit Österreich und Italien gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Überführungskennzeichen, aber , Achtung: nur zur Einfahrt in diese Länder! d.H. der Fahrtantritt muss immer in Deuschl. sein! Holt Ihr ein Fzg. in Österreich ab, greift Ihr in das Zulassungsrecht von Ö. ein und dass kann teuer werden. Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn die österr. Polizei Euch aufhält, dann sind die mit Strafen nicht zimperlich! ( mehrere 100,-- Euro )
Wenn das Fahrzeug von Österreich in zugelassenem Zustand überführt wird, dann kann man das im Zuge der Zulassung in Deutschland gleichzeitig abmelden. Dabei werden die österrr. Dokumente ( Typenschein, Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln) von der dtsch, ZuB eingezogen und einen Benachrichtigung über das Kraftfahrtbundesmat an die zuständige Stelle in Österreich weitergeleite.
Das mit den 5 Tage Kennzeichen ist auch nicht ganz richtig! Grundsätzlich gelten diese erstmal nur im Bereich der FZV (= Bundesgebeit ) alle anderen Länder der EU müssen diese nicht anerkennen! Mit Österreich und Italien gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Überführungskennzeichen, aber , Achtung: nur zur Einfahrt in diese Länder! d.H. der Fahrtantritt muss immer in Deuschl. sein! Holt Ihr ein Fzg. in Österreich ab, greift Ihr in das Zulassungsrecht von Ö. ein und dass kann teuer werden. Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn die österr. Polizei Euch aufhält, dann sind die mit Strafen nicht zimperlich! ( mehrere 100,-- Euro )