Ich weiß.Erik.Ode hat geschrieben:War aber gar nicht deine Aufgabe.
ElDubletti hat geschrieben:Für Rückfragen zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" sind grundsätzlich die Verkehrs-/Innenministerien der Länder zuständig.
Laut der genannten Fahrzeug-Zulassungsverordnung geht das nicht. Siehe § 10 Absatz 4:Erik.Ode hat geschrieben:Kaufe ein Neufahrzeug beim Händler. Das Fahrzeug hatte noch nie ein amtliches Kennzeichen zugeteil bekommen.
Kann ich trotzdem ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren ?
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
War gar nicht meine Aussage.Erik.Ode hat geschrieben:P.S. Was ist mit der genannten Straftat ?
Das muss Zulachef beantworten (wenn er aus dem Wochenende zurück ist ).