Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
(Haupt-, Abgasuntersuchung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugstilllegung, An- und Umbauten, Tuning usw.)

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ElDubletti

Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von ElDubletti »

Erik.Ode hat geschrieben:War aber gar nicht deine Aufgabe.
Ich weiß.
ElDubletti hat geschrieben:
Für Rückfragen zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" sind grundsätzlich die Verkehrs-/Innenministerien der Länder zuständig.
:mrgreen:
Erik.Ode hat geschrieben:Kaufe ein Neufahrzeug beim Händler. Das Fahrzeug hatte noch nie ein amtliches Kennzeichen zugeteil bekommen.
Kann ich trotzdem ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren ?
Laut der genannten Fahrzeug-Zulassungsverordnung geht das nicht. Siehe § 10 Absatz 4:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Erik.Ode hat geschrieben:P.S. Was ist mit der genannten Straftat ?
War gar nicht meine Aussage. :wink:
Das muss Zulachef beantworten (wenn er aus dem Wochenende zurück ist :mrgreen: ).
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Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Hmmmmmmmm, dann hat sich wohl, seit 2007 mit dem Wechsel von der StVZO zur FZV, dieser Punkt geändert.
Jetzt nur noch die Erklärung zur Straftat und ich bin fast zufrieden, denn auch die erwähnte Erlöschung der BE dürfte nicht vorliegen. Nach meinen Recherchen streiten sich die Gelehrten nämlich seit 2007 über die Auslegung der alten Form des Erlöschens der BE.

Aus dem Verkehrsportal:

Fazit:
Bei der Ausformulierung der FZV und der damit verbundenen redaktionellen Änderungen sind zahlreiche Fehler aufgetreten. Die hier dargestellten drei Problemfelder sind nur ein Teil davon. Es wäre wünschenswert, wenn der Verordnungegeber schnellst möglich die notwendigen Änderungen vornehmen würde.

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=54783
Gruß Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Zulachef »

Also:

§ 6 Abs. 1 PfichtVersGes.
"Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflich-versicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Und dabei hilft nicht, dass die Versicherung für dieses Fahrzeug zwar abgeschlossen wurde, aber die sonstigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Versicherung ( Zulassung des Fzg. oder Anbringen eines zugeteilten Kennzeichens ) nicht erfüllt sind!

Warum ich nicht geantwortet habe! Ich bin in einem anderen Strassenverkehrs-Forum dabei, da wird man bei jeder Antwort auf einen eigenen Beitrag per mail informiert; das erfolgt hier offensichtlich nicht oder ich hab das in meinen Einstellungen bloss nicht richtig hinterlegt. Und ich schau auch nicht den ganzen Tag in das Kfz-Forum.
Erik.Ode hat geschrieben:Keine Antwort ? Hmmmmmmmmmm, dann habe ich wohl doch recht........
wenn Du mir nicht glaubst, kann ich das vermutlich nicht ändern. Aber ich sage nochmal, ich bin seit 11 Jahren in einer mittelgroßen Zulassungsbehörde tätig und seit 5 Jahren bereits Leiter derselben. Gerne nenne ich Dir in einer Privatnachricht meine genaue Dienststelle. Wenn Du aber nicht damit umgehen kannst, dass auch andere etwas vielleicht besser wissen als Du oder wenn Du kein Vertrauen in meine Aussagen hast, dann teil mir das bitte mit, dann ziehe ich mich aben aus diesem Forum zurück.

Danke an ElDubletti, die Ausführungen sind perfekt!
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Oha...............so ein verletzliches Gemüt ? Du scheinst aber keinen Kundenkontakt zu haben, oder ?
Weder habe ich deine Kompetenz angezweifelt, noch habe ich behauptet es besser zu wissen.
Was dir aber bekannt sein dürfte, und das als Leiter einer solchen Stelle besonders, ist, daß es immer wieder Unklarheiten bei der Auslegung der FZV ( bzw. damals StVZO ) gibt. Lies dir bitte mal den Link aus dem Verkehrsforum durch, dann verstehst du mein Anliegen. Ein Forum hat auch den Anspruch, über Unklarheiten, sofern sie dann vorliegen, zu diskutieren. Da muß man auch mal die Größe haben, über provokative Äußerungen oder offensichtliche Unwissenheit zu stehen. Wenn wir das als MOD nicht könnten, wäre hier schon längst zu. Also nicht alles gleich persönlich nehmen, wir kennen uns ja gar nicht.........
Und nur am Rande erwähnt, wir müssen hier auch nicht unsere Kompetenzen vergleichen. Auch andere Leute haben beruflliche Erfahrungen mit dem deutschen Zulassungsrecht. Die einen vom Büro aus und andere z.B. von der Straße..........

P.S. Dieses Forum hat Einstellungen, wie die von dir beschriebene.
Gruß Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Zulachef hat geschrieben:dass auch andere etwas vielleicht besser wissen als Du
Ich schrieb:

"Das ist mir aber derzeit nicht bekannt.
Also bei der Zulassungstelle nachfragen, ob diese eine Fahrt ohne Kennzeichen noch möglich ist."



Hast du wohl überlesen ? Also ich würde mich freuen, wenn du weiterhin hier antwortest. Nur eine etwas dickere Haut würde ich mir schon wünschen........ :wink:
Gruß Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Zulachef »

Also bei dem Beitrag im Verkehrsforum geht es um das Erlöschen einer Betriebserlaubnis, nach Um- oder Anbaumaßnahmen an Fahrzeugen, die danach nicht von einem a.a.S. abgenommen und nicht in den Fahrzeugdokumenten eingetragen und genehmigt wurden.

Das hat jetzt wiederum nichts mit fahren ohne Kennzeichen zu tun. Das Fahrzeug ansich hat ja eine allgemeine Betriebserlaubnis ( vom KBA an den Hersteller erteilt ).
Es hat aber keine Betriebserlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr , denn die erhält das Fzg. erst durch die Zulassung! ...und die fehlt ja hier!

P.S.: Die Einstellungen im persönlichen Bereich hätte ich eigentlich von Anfang an so hinterlegt, dass es funktionieren müsste, tut es aber nicht!
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von Erik.Ode »

Zulachef hat geschrieben:P.S.: Die Einstellungen im persönlichen Bereich hätte ich eigentlich von Anfang an so hinterlegt, dass es funktionieren müsste, tut es aber nicht!
Ich leite es mal an den Admin weiter !
Gruß Erik.Ode
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Re: Allgemeine Frage über KFZ-Zulassung

Beitrag von HaShLo »

hallo leute,

ok ich hab jetzt alles so ungefähr verstanden nur für eine Kurzzeitkennzeichen brauche ich doch eine Versicherung und was nun wenn man vorm Autokauf keine KFZ-Versicherung hat, ist ja logisch keine Autodaten keine Versicherung. Das heißt ja nach dem ich mir mein Auto gekauft habe muss ich erst mal ne Versicherung finden, die günstig und so ist, mich dort anmelden und mit dem brief vom Wagen das Auto versichern. Bislang alles richtig?

Und wie mache ich das angenommen wenn ich ein Auto von weitem kaufe, die ich nicht so leicht erreiche ca.200 km und wenn ich nicht zweimal dorthin fahren will. Wie kann ich dann mir direkt ein Kurzzeitkennzeichen wo holen, damit ich nach hause kommen kann mit dem Wagen?
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