Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
(Haupt-, Abgasuntersuchung, Kfz-Zulassung, Fahrzeugstilllegung, An- und Umbauten, Tuning usw.)

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marli65
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Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von marli65 »

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe

Mein stiefvater ist verstorben. ( Hinweis: Er war mit meiner Mum 20 liiert, nicht verheiratet..bin nicht sein Fleisch und Blut). Er hat mich in einer Verfügung für das Auto eingesetzt.Doch nun muss ich abwarten wie die Klärung wegen Erbe und so ist. Das auto steht vorerst vor unserer Wohnung. Ist ein öffentlicher Parkplatz.

Jetzt wurde die versicherung abgemeldet von den Erben, damit die Zahlungen aufhören. Ich habe aber den KFZ brief. Was soll ich jetzt tun? Kann ich es ohne versicherung vorerst angemeldet stehen lassen, bis hoffentlich in ein paar wochen die Amtsgerichtssache geklärt ist und ich es dann nur noch versichern und umschreiben lassenmuss? Oder muss ich die nummernschilder abmachen und es erst mal stillegen?? Wenn Stilllegen, kann ich es dann hier auf den Parkplätzen stehen lassen??
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Erik.Ode
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Du bekommst da einige Begrifflichkeiten durcheinander.

1. Das Fahrzeug soll durch die Erben amtlich abgemeldet werden. Die Versicherung soll gekündigt werden.
Das bedeutet, daß das Kennzeichen "entstempelt/entsiegelt" werden müßte.

Bei einer Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichenschilder entwertet (die amtlichen Siegel werden in der Zulassungsstelle entfernt), der Fahrzeugschein mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk versehen und dann zusammen mit dem Fahrzeugbrief wieder ausgehändigt.

Im Zuge der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen grundsätzlich für 12 Monate für das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug reserviert. So können Sie die bisherigen Nummernschilder behalten und bei einer späteren Wiederinbetriebnahme erneut nutzen


2. Ohne Zulassung ( Kfz-Steuer / Haftplichtversicherung ) darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

post4187.html?hilit=verkehrsraum#p4187

3. Stillegung gibt es seit dem 01.03.2007 nicht mehr:

Kfz-Abmeldung: Vorübergehende oder endgültige Stilllegung?

Die Unterscheidung zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung wurde durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 aufgehoben. Wer jetzt ein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden Varianten entscheiden. Vielmehr wird das Auto für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann auch endgültig das Auto abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle zu erbringen.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:

* Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
* Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
* Kennzeichenschilder
* bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle


Die Kosten für das Auto abmelden betragen in der Regel zwischen 5 und 25 Euro (je nachdem, um welche Art der Kfz-Abmeldung es sich handelt und in welchem Zulassungsbezirk die Abmeldung erfolgt).

Die Kfz-Abmeldung kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden. Eine Vertretungsvollmacht ist hierfür nicht notwendig.


http://www.meldebox.de/ummelden/kfz-abmelden/

Wenn die Erben die Kfz-Versicherung gekündigt haben und nicht unverzüglich eine amtliche Abmeldung erfolgt, wird das Kennzeichen/Fahrzeug zur Fahndung (Zwangsentstempelung) ausgeschrieben. Sollte das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherungsschutz gefahren werden, liegt eine Verkehrsstraftat vor.

Also schleunigst mit den Erben sprechen. Sollen sie dir doch einen vorübergehenden Kaufvertrag/Nutzungsvertrag ( mit dem Hinweis auf noch ungeklärte Eigentumsverhältnisse ) geben. Dann kannst du das Fahrzeug auf deinen Namen zulassen. Ist das möglich ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von Prince of Denmark »

Ist denn diese "Verfügung" ein Testament? Dann sollte es doch kein Problem sein, kurzfristig einen Erbschein zu bekommen. Soweit mir bekannt, kann ein Fahrzeug auch nicht ohne weiteres von der Versicherung abgemeldet werden. Dazu braucht es eben einen Nachweis über Stillegung, Verschrottung, Verkauf etc. Diese Information schickt die Zulassungsstelle normalerweise an Versicherung und Finanzamt; man kann zwar die Versicherung informieren, das entbindet allerdings nicht von der Zahlungspflicht. Also ohne Abmeldung eigentlich auch keine Versicherungskündigung möglich. Das würde ich ggf. nochmal direkt mit der Versicherung klären. Möglicherweise ist das Fahrzeug noch versichert. Die KFZ-Steuer läuft ja auch weiter.
Grüße, PoD

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marli65
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von marli65 »

ob es ein erbe oder vermächtnis ist wird noch geklärt.Sowas kann ja wochen dauern...
Die schwester hat erstmal alles gekündigt , damit ekine abbunchungen mehr erfolgen- Sie wollen jedoch das erbe ausschlagen.

Tja was mach ich nun.... informiert die Versicherung das ich es erst abmelden muss oder tritt das ein was Erik.Ode sagt?
marli65
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von marli65 »

es wurde bisher nur die versicherung gekündigt....der brief kommt da auch erst Montag an. wa ssollen wir jetzt bestmöglich tun, damit es richtiug ist und es den wenigsten aufwand hat?

wir können das auto ja erst auf uns anmelden oder ummelden, wenn das amtsgericht dies freigegeben hat
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Prince of Denmark
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von Prince of Denmark »

Lies mal bei abc-recht: Versicherungen im Erbfall.
Danach kann die Versicherung noch gar nicht gekündigt werden, solang keine Erben feststehen. Wenn die Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, kassiert das Nachlassgericht dann auch das Fahrzeug ein. Vielleicht kommt auch noch eine Nachlassinsolvenz etc. Man weiss es nicht. Das würde hier auch zu weit führen.

Ich würde aber dennoch mal anwaltlichen Rat einholen wegen dieser Verfügung und ob das Fahrzeug dann noch zur Erbmasse gehört oder nicht.
Grüße, PoD

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marli65
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Re: Autobesitzer Tod, Erbe noch nicht geklärt

Beitrag von marli65 »

wir legen das auto morgen erst mal vorübergehend still, bis die erbsache erledigt ist und stellen es in unser gartengrundstück.....
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