Was darf der TÜV beanstanden?

Fragen zum Thema TÜV/Dekra und Prüfdienste.
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heinz4711
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Was darf der TÜV beanstanden?

Beitrag von heinz4711 »

Hallo, als neues Mitglied gleich folgende Frage:
Meine Tochter war heute mit Ihrem Wagen beim TÜV. Folgende Beanstandung: 129 Bremsbeläge vorn :Verschleiß des Herstellers erreicht oder unterschritten. Die Betriebsbremse zeigte allerdings li 260 und re 270 Wert daN an, 302 Rückspiegel innen fehlt,303 Scheibenwischerblatt hinten beschädigt, 510 Bereifung Profiltiefe nicht ausreichend < 1,6 mm hi li und re.
Abgesehen von den Reifen, diese sollten sowieso gegen die neuen Winterreifen im Nov. ausgetauscht werden, müssen die anderen Mängel beseitigt werden, oder liegt dies im Ermessen des Fahrzeugführers?
Wäre schön wenn ich eine nicht ideologisch gefärbte , sondern rechtlich nicht angreifbare Auskunft bekommen würde. Nicht wegen der Reifen, das ist klar.
Gruß aus dem Westerwald
heinz4711
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willi
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Beitrag von willi »

rechtlich nicht angreifbare Auskunft
... eine Rechtsberatung dürfen und wollen wir hier nicht durchführen :P

Bremsanlage -> Machen (lassen) :!: Der Verschleißpunkt ist erreicht. d.h. Der Punkt ab dem der Hersteller der Belege sagt : "Austauschen". Bei weiterer Nutzung kann die Bremskraft nachlassen/ungleichmäßg(er) werden, es ist schließlich deine Tochter, die in brenzligen Situationen vernünftig bremsen können soll! Die Bremsscheiben können in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Belege zu weit runter sind. Dann wird es teurer... Versicherung wird bei nicht beseitgtem Mangel an den Bremsen berechtigt "rumzicken", sollte es zu einem Unfall (verschuldet oder nicht) kommen.

Rückspiegel innen .. sollte man ersetzen, muss sein, wenn kein zweiter Außenspiegel vorhanden ist!

Scheibenwischerblatt hinten ... macht nur Sinn, wenn auch ein Innenspiegel da ist ;)

Musst Du den Wagen noch einmal beim TÜV vorführen?
Sind die Mängel als "schwer" markiert ?
Gruß Willi
*Manche Frauen tun für ihr äußeres Dinge, für die ein Gebrauchtwagenhändler ins Gefängnis käme ...
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Also ich mußte erst dreimal lesen. Wovon sprechen wir hier eigentlich ?

Reifen: Für heinz4711 keine Frage, wird getauscht !

Bremsbeläge: Für mich keine Frage, Betriebssicherheit ist lebensnotwendig, für die Tochter und für alle anderen Verkehrsteilnehmer !

Rückspiegel: Vorgeschrieben, siehe Anmerkung von willi !

Wischer hinten: Dürfte kein finanzieller Ruin werden !



Wäre schön wenn ich eine nicht ideologisch gefärbte , sondern rechtlich nicht angreifbare Auskunft bekommen würde.

Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht...................
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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