neu im Forum

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honda cb 750 k0
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neu im Forum

Beitrag von honda cb 750 k0 »

Hallo bin neu in eurem Forumund wollte mich vorstellen und gleich den grund nenne warum ich eingetreten bin
Bin 40 jahre alt,immernoch ein bisschen zu gutgläubig und trete abundzu mal ins fettnäpfchen.Bin aus der Stuttgarter gegend und sammle alte Moppeds.Und darum geht es auch hier.
Hab mir im Ebay USA meinen Kindheitstraum erfüllen wollen und hab eine Honda cb 750 four K0 gekauft.,Gestern hab ich sie dann endlich nach 4 Monaten in Rotterdam abgeholt und mich hätte faßt der Schlag getroffen.Das Motorrad entspricht in keinster Weise dem was im ebay gekauft wurde.Es fehlen viele Neuteile die angeblich angebaut sein sollten und die mitgelieferten Ersatzteile sind alle nur Schrott.Gibt es da irgendwo Mittel und Wege dagegen Gerichtlich vorzugehen und welche Chancen bestehen dabei bzw hat jemand einen Anwalt der sich mit solchen Sachen beschäftigt und auskennt?

(habe eine Rechtschutzversicherung)

Gruß und besten Dank im Vorraus.
Gruß der sehr deprimierte
Micha
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Erik.Ode
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Re: neu im Forum

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo Micha !

Zunächst ein herzliches Willkommen.
Dann fällt mir spontan folgendes dazu ein:

1. Du sprichst hier ein sehr spezielles Problem an. Ich glaube nicht, daß hier jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht hat. Aber warten wir mal ab.
2. Gerichtsstand werden vermutlich die U.S.A. sein. Da sehe ich schwarz.
3. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann frage doch lieber erst einen RA. Dafür sind sie da......... :wink:
4. Hast du schon den kompletten Kaufpreis überwiesen ?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Prince of Denmark
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Re: neu im Forum

Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo,
auch von hier some greetings and welcome to the board ... Eine typische Ebay-Geschichte, wie sie täglich tausenden widerfährt. Erik Ode hat das wesentliche wohl schon zusammengefasst. Da der Verkäufer in USA sitzt, müsstest Du ihn auch dort verklagen. Das ist ohne weiteres möglich, aber eben sehr teuer. In den USA sind die Gerichtsgebühren zwar geringer, dafür die Anwaltkosten umso höher. Viele deutsche Kanzleien haben Partnerbüros in USA, an die sie dann solche Fälle schicken. Ist also nicht viel anders als eine Binnenklage. Nur teurer. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass eine Rechtschutzversicherung Klagen im Ausland nicht übernimmt.
Was sagt denn der Verkäufer dazu? Du hast ja sicher eine Beschreibung des Umfangs. Wenn Du per Kreditkarte bezahlt hast, kannst Du die Zahlung ja unter Umständen rückgängig machen (fragen). Wenn Du per Paypal gezahlt hast, ebenso (ebay fragen).

Ich hatte mal so was ähnliches, als die Bahn mal ein Fahrrad transportieren sollte. Das war dann auch Schrott. Das lag aber nicht am Versender (mir), sondern an der Bahn. Wenn das ein teures Moped ist, kann ich mir schon vorstellen, dass da unterwegs etliche Leute was abgreifen.

Also, das erste sollte ein Gespräch mit dem Verkäufer sein (telefonisch/email) und den dann zur Not auch mit der Verkaufsbeschreibung konfrontieren. Hast Du denn Zeugen bzw. hast Du denn dokumentiert, in welchem Zustand die Maschine angekommen ist? Hast Du eine "Death on Arrival"-Anzeige ausgefüllt bei der Spedition?

@Erik Ode: kannst Du den Beitrag bitte teilen? Ich weiss leider nicht, wie das geht :( Danke.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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