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Minderkilometer Finanzierung

Verfasst: 22.07.2008, 13:34
von whitestarline
Guten Tag,
mein Problem ist: Hatte ein Auto finanziert, 3 Jahre, 90.000 Km Fahrleistung.
Gelaufen ist er, krankheitsbedingt nur 50.850 Km.
Im Vertrag steht "....Ist die Kilometerzahl unterschritten, erhöht sich der Rückkaufswert um 0,14 €/Km.
Bei der Berechnung bleiben 2.500 Km ausgenommen..."

Nun meine Frage: Wir der Betrag nur auf die 2.500 Km berechnet, oder, ist das ein "Kulanzwert", der bei Mehr- und auch bei Minderkilometer abgezoegen wird?
Sprich wird 90.000-50.850-2.500 * 0,14€ gerechnet, oder nicht?

Vielen Dank schon mal im Vorfeld

Verfasst: 22.07.2008, 16:47
von willi
Wenn die 2.500 von der Berechnung ausgemommen bleiben,
würde ich das eher so rechnen:

(90.000 - 50.850 - 2.500) * 0,14 = 36.650 * 0,14 = 5.131

oder auch:
(90.000 - (50.850 + 2.500) ) * 0,14
(*klugscheißmodus wieder ausschalt*)

Punkt- vor Strichrechnung halt :-) Ansonsten sähe ich das aber auch so.

Verfasst: 23.07.2008, 09:46
von whitestarline
Erwischt, ich bin halt zu gut im Kopfrechnen, als das ich darauf achten müsse, ich sehe die dummen Klammern nicht :lol: Nee, hast aber Recht, ging mir ja auch darum, ob nun alles berechnet wird, oder nicht.
Weil im neuen Vertrag steht drin....die Berechnung der Minderkilometer ist auf 5000 KM begrenzt. Da ist es eindeutig.
War mir ja nur wichtig, ob ich nun 350 oder über 5000 € bekomme.
Weil das AH ist nur dann schnell, wenn sie was von mir zu bekommen haben :lol: