WOB-Autoverwertung

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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hm, und was sagt der Vorbesitzer/Verkäufer zum Heizöl? Das muss ja dann von ihm eingefüllt worden sein. Und der müsste dann ja auch als Beschuldigter geführt werden. Ich hoffe, Du hast auf diesen Umstand schon rechtzeitig hingewiesen, damit Du da nicht mehr Ärger als nötig kriegst.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
Rote Grütze
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WOB-Autoverwertung Wolfsburg

Beitrag von Rote Grütze »

Hmmm... Die Autoverwertung ist Mitglied in der Wolfsburger KFZ-Innung,
zwar erst seit ca. 3 Monaten
aber immerhin.... Es wird zumindestens zivilrechtlich ein Schlichtungsverfahren stattfinden, und da entstehen mir keine Kosten.....

Ich habe das Auto auch heute Nachmittag gegen Bezahlung der 350 EURO ausgelöst,
und als der Abschlepper (Abschleppwagen) meinen Wagen abholte, da wurde der Werkstatt Chef dieser Autoverwertung so richtig ausfallend und beleidgend

Ich werde da im Anschluß noch mal einen Post hineinkopieren, mit der Fragestellung, wie ich evtl.diese Wolfsburger Autoverwertung strafrechtlich verfolgen und anzeigen kann....

***************************************************************************************************************

@ Erik.Ode:
Naja, ich glaube, dass da wirklich mehrere §§ Straftatbestände §§ zusammenkommen,
welche die sich schuldig gemacht haben

@ Prince of Denmark:
Ach ja, die Zollfahndung hatte natürlich auch nach dem gefragt, und ich mußte die Personalien angeben
Auch fragte die Zollfahndung,. ob der Tankdeckel immer abgeschlossen war, was ich aber bejahen konnte, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass das Auto Znetralverriegelung hat....
Es kämen daher ja nur 2 Personengruppen in Betracht, die das Heizöl eingefüllt haben können...
Stellt sich die Frage, wer hier mehr Interesse hat, soetwas zu tun.....
Rote Grütze
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KFZ-Werkstatt begeht mehrere Straftaten! Was kann Kunde tun?

Beitrag von Rote Grütze »

KFZ-Werkstatt begeht mehrere Straftaten! Was kann Kunde tun?

Mal folgenden Fall -hypothetisch- angenommen:

Die ROT markierten Schriftsätze sind von wichtiger Bedeutung


Ich schreibe mal nur die Fakten (Kurz und knapp):

Ein Kunde käuft sich ein Auto VW-Golf TDI, Baujahr 1994,
und meldet es am Freitag, 13.Juni 2008 an.

Aufgrund aber, dass das Auto erhebliche technsiche Mängel hat, kann der Kunde damit nicht gut fahren, das Auto ruckelt etwas, unruhiger Leerlauf und es springt schwer an,
und bringt das Auto am Montag, den 16.Juni 2008 in eine
Werkstatt (diese ist in der KFZ-Innung seit 3 Monaten eingetragen).

Der Junior Chef dieser Werkstatt stellt als Urasche eine defekte Einspritzpumpe fest,
und sagt dem Kunden, dass die Reparatur 350 EURO kosten würde, der Kunde willigt ein, und das Auto soll bis zum kommenden Freitag fertig abholbereit sein...
Die Werkstatt ist eigentlich eine Autoverwertung, die gebrauchte Autoteile verkäuft und auch ggf. den Einbau mit anbietet
(Die Einspritzpumpe solle 250 EURO kosten und der Einbau nochmal 100 EURO)

Am darauffolgenden Donnerstag um 16:20 Uhr ruft der Senior Chef dieser Werkstatt den Kunden an mit folgendem Inhalt,
dass die von ihm verbaute Einspritzpumpe defekt sein würde, da Heizöl im Tank sei, und "wir" können aber die Sache "unter uns regeln" und der Kunde soll so schnell wie möglich mit Bargeld in der Werkstatt erscheinen, ansonsten würde die Werkstatt die Zollfahndung anrufen...


Der Kunde erscheint darauf in der Werkstatt, und beide Seiten einigen sich vorerst darauf, dass eine Entscheidung am folgenden Tage dem Freitag erfolgen soll...

Der Kunde geht am nächsten Morgen in 2 VW-Vertragswerkstätten, schildert den Vorfall und erhält von den beiden Werkstätten und dem TÜV die Bestätigung, dass Heizöl nicht die Ursache für den Ausfall der Pumpe sein kann, d.h. dass Heizöl nicht eine
Einspritzpumpe eines 1994 Baujahr VW kaputtmachen kann

Mit dieser Info fährt der Kunde wieder in die Werkstatt, diesmal ist der Juniorchef
anwesend und lacht den Kunden aus, erzählt dem Kunden, dass ihn die Meinung anderer Leute nicht interessieren würde, und wiederholt zum Zweiten Male,
] und er die Zollfahndung anrufen werde, falls die Rechnung nicht umgehend bezahlt wird
... Der Kunde fühlt sich zwar erpresst, aber antwortet daraufhin, dass die Werkstatt gerne die Zollfahndung anrufen kann, und verläßt das Grundstück dieser Werkstatt....

Der Kunde geht dann an diesem Freitag Mittag zum Gewerbeaufsichtsamt
im Zimmer B005 des Rathauses, und kann noch mit dem Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes sprechen, bevor dieser "ins Wochenende geht"
und ihm erklärt, dass es zivilrechtlich sei...

Am darauf folgendem Montag geht der Kunde dann zur hiesigen Verbraucher Zentrale
(diese hatte am Freitag ganztägig geschlossen")
und erhält für einen Obulus von
8 EURO Rechtsberatung...

Der Kunde geht dann wiederum zur Werkstatt, diesmal ist wieder der Senior Chef anwesend, der dem Kunden erklärt, dass das Auto
Sichergestellt sei....
Der Kunde fragt nach einem Sicherstellungsprotokoll, was aber der Senior Chef nicht präsentieren kann...

Der Kunde ruft daraufhin bei der hiesigen Polizei an, und erhält die Auskunft,
dass das Auto nicht sichergestellt noch beschlagnahmt ist, und der Polizist
erklärt dem Kunden, dass er gerne mal mit dem Chef Herrn G. sprechen möchte....
Der Werkstattchef verweigert daraufhin ersteinmal mit der Polizei sprechen zu wollen mit der Aussage, dass wenn die Polizei was wolle, dann solle die herkommen.... Nach kurzer Zeit ändert aber der Werkstattchef (Senior) seine Meinung genauso wie die Aussage mit der angeblichen Sicherstellung und spricht mit dem Polizeibeamten....

Das Auto könne gegen Bezahlung nun plötzlich herausgegeben werden, und ja,
die Werkstatt will auch bestätigen, dass die Einspritzpumpe wegen Heizöl kaputtgegangen sei...

Als die Rechnung geschrieben werden sollte, änderte der Chef wieder seine Meinung, und wolle es nun doch nicht schriftlich so festhalten das mit dem Heizöl

Außerdem erklärte der Werkstattchef, dass die Zollfahndung bereits von ihm angerufen worden ist, und auch schon dagewesen sein und eine Probe entnommen habe...

Dem Kunden wurde jedoch angeraten, die Rechnung nur zu Begleichen, wenn dort von der Werkstatt bestätigt worden ist, dass Heizöl die von der Werkstatt verbauten Einspritzpumpe kaputtgemacht hätte...

Es kam wieder keine Einigung am Montag zu Stande, und der Kunde verlies wiederum das Werkstattgelände, setzte aber noch am selben Tage einen Einschreibebrief mit Rückschein auf und setzte Frist...

Am selben Abend ruft der Kunde dann noch einmal bei der Polizei an, und spricht mit dem Polizeibeamten, der auch mit Herrn G. dem Werkstattchef gesprochen hatte....
Der Kunde soll doch bitte zur Polizei vorbeikommen, wurde ihm gesagt....
dieses geschah auch, und der Polizist erzählt dem Kunden dass er sich auch wundere, dass Herr G. hier mit der angeblichen Sicherstellung bzw.angeblichen
Beschlagnahme gelogen hatte...

Am Mittwoch, dem 25.Juni 2008 erhielt der Kunde einen Anruf vom Hauptzollamt,
und es wurde Termin um 14:30 Uhr vor der Autoverwertung abgesprochen, zu dem der Kunde auch erschien und wahrheitsgemäße Angaben zur Sache machte...

Zwischenzeitig jedoch ging der Kunde zur hiesigen KFZ-Innung, und machte dort Sachvortrag zu den Vorkommnissen....
Dem Kunden wurde dringend angeraten, dass Auto dort "auszulösen" und nicht selbst abzuholen bzw. abzuschleppen (da es ja noch nicht einmal ansprang),
sondern einen anerkannten Abschleppdienst zu beauftragen und sofort in eine VW-Fachwerkstatt zu bringen...
mit anderen Worten... der Autoverwertung solle absolut keine Möglichkeit gegeben werden, zu behaupten, dass der Kunde evtl. an dem Auto rum manipuliert hätte

Nachdem die Zollfahndung mit Ihrer Arbeit fertig war, ging der Kunde in die
Autoverwertung, und bezahlte die Rechnung,. die aufwies, dass Einspritzpumpe defekt sei wegen Fehlbetankung

Kurz daraufhin erschien ein Abschleppwagen...

als Der Werkstattchef dies mitbekam, beschimpfte er den Kunden mehrmals
mit immer wieder dem selben Wortlaut:
.....Du bist ja bekloppt.... Du bist ja so bekloppt.....
wenn Du wüßtest, wie bekloppt Du bist
....Ich weiß nicht, warum der Autoverwerter Chef nun plötzlich ohne Grund so ausfallend und beleidigend wurde...

Es warem zwar einige Zeugen zugegegen, diese aber sind Arbeiter der Autoverwertung.

Der Abschleppwagen Fahrer meinte, dass das eben die Art von Herrn G. sei,
und der öfters so ausfallend sei....

Der Kunde brachte dann sein Auto bzw. ließ dieses in eine VW-Vertragswerkstatt schleppen

=======================================================================

Die unnötigen Beleidgungen ohne Grund
(der Kunde ist NIE ausfallend oder beleidgend geworden und war immer höflich)
gerade nach Bezahlung stoßen nun wirklich sauer auf,

Der Kunde möchte gerne Strafanzeige gegen die Werkstatt stellen,
wie kann das am Besten gemacht werden, bzw. welche Straftaten kämen hier evtl. in Betracht, die angezeigt werden können


Für die Äußerungen der Werkstatt bzw. der Verantwortlichen gibt es Zeugen,
genauso wie bewiesen werden kann, dass das Auto noch nicht einmal mehr anspringt,
nachdem die 350 EURO bezahlt worden sind....

Ich bedanke mich für jede Antwort

Mit freundlichen Grüßen
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Erik.Ode
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Re: KFZ-Werkstatt begeht mehrere Straftaten! Was kann Kunde

Beitrag von Erik.Ode »

Rote Grütze hat geschrieben: Der Kunde möchte gerne Strafanzeige gegen die Werkstatt stellen,
wie kann das am Besten gemacht werden, bzw. welche Straftaten kämen hier evtl. in Betracht, die angezeigt werden können
Diesen thread ausdrucken und mit zur Polizei nehmen. Das erspart den Beamten einen ausführlichen Bericht. Sie nehmen deine Ausdrucke dann zur Anzeige.
Weiterhin erkenne ich nur die genannten Straftatbestände der Nötigung und Strafvereitelung. Wenn er gegenüber der Zollfahndung dich direkt beschuldigt hat, dann noch die falsche Verdächtigung. Abschließend käme dann noch die Beleidigung dazu. Sollte eine Werkstatt noch technische Details feststellen, die seine Angaben nicht bestätigen, dann ggf. noch ein Betrug.
Eine Erpressung liegt nicht vor, da er nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht hat.
Dieses von mir als "Ferndiagnose" !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Rote Grütze
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Beitrag von Rote Grütze »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!

Ich werde es auf jeden Fall ernsthaft in Erwägung ziehen,
bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten,
oder evtl. nun auch einen Rechtsanwalt einzuschalten...

Die Beweise werden immer mehr:

Die Autoverwertung (und Schrott handel) hatte auf deren Rechnung eindeutig folgendes geschrieben:


Hiermit berechnen wir Ihnen folgende Reparatur mit Ersatzteilen
Für den Pkw Golf 3 mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX000

Einspritzpumpe 1,9 TDI 90 PS
Inkl. Montage

Netto gesamt.............................................................................294,23 €
Mehrwertsteuer 19 %................................................................55,88 €

Gesamt.......................................................................................350,00 €


Nach Einbau der Pumpe wieder Defekt wegen falscher Betankung.

Wir bedanken uns für Ihren Auftrag.
Betrag in Bar erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

AUTOVERWERTUNG UND SCHROTT
--------ABSCHLEPPDIENST---------
--------G.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
..............B.Strasse
..............Wxxxxxxxxxxxxxburg
...............Tel.:05361/00000
E-Mail: Autoverwertung-Gxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@t-xxxxxxxxxxxxxxxxx.de





Heute um 13:50 Uhr erhielt ich einen Anruf der VW-Werkstatt,
wo ich mein Auto gestern habe hinschleppen lassen, und der
Werkstatt Meister sagte mir, dass mein Auto schon bereits laufen würde....

Die Werkstatt, d.h. die Autoverwertung habe zwar eine neue Einspritzpumpe eingebaut, jedoch stimmen da die Einstellungen nicht, und die
VW-Vertragswerkstatt habe den Fehler wohl gefunden...

Auch bezweifele der Werkstattmeister, dass mein Auto jemals gelaufen wäre, d.h. dass der Motor überhaupt mit dieser von der Autoverwertung eingebauten Einspritzpumpe überhaupt angesprungen wäre, da die Einstellungen der Einspritzpumpe überhaupt nicht stimmen,....

Die Behauptung des Senior Chefs und des Junior Chefs kann somit widerlegt werden,
denn die haben beide mir gegenüber behauptet, dass mein Auto wohl für
ca. 30 Minutes gelaufen wäre, und das wars....

und ferner führten beide verantwortliche Chefs der Autoverwertung aus, dass der Grund, warum die von der Autoverwertung verbaute Einspritzpumpe kaputtgegangen wäre :
das in meinem Auto befindliche Heizöl sei (so deren Wortlaut)...

Naja, ich denke, alleine schon die Fakten sprechen eindeutig für sich

Ich bedanke mich bei allen, die mir hier mit Ratschlägen weitergeholfen haben,
die mir sehr hilfreich bei meiner weiteren Einscheidungsfindung in diesem Falle sein werden....

Mit freundlichen Grüßen...
Rote Grütze
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Wer die Original Dokumente gerne sehen möchte, klicke....

Beitrag von Rote Grütze »

Irgendwann, wenn mein Scanner wieder arbeitet, werde ich mal einige Original Dokumente in meine Website einstellen:
http://de.geocities.com/wob_autoverwert ... _Yunk.html
Schrotti
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Registriert: 27.03.2009, 23:10

Autoverwertung & Schrottplatz: ABWRACK PRÄMIE Verluste?

Beitrag von Schrotti »

Machen Autoverwerter, Schrottplätze, Autoverwertung (-en) und Schrotthändler tatsächlich Verlust mit der Abwrackprämie???

Ich habe heute, am 27.März 2009 den eingescannten Artikel in der Wolfsburger Zeitung "Wolfsburger Nachrichten" gelesen, worin der Wolfsburger Schrotthändler und Inhaber der Wolfsburger Autoverwertung Grützmacher sich beklagt, daß die Abwrackprämie ein Verlustgeschäft für ihn sei, und keine Rendite einbringe.


Herr Grützmacher begründet das damit, dass viele Kunden ihre Altautos zum Verschrotten bringen würden, und alleine die Entsorgung der Flüssigkeiten hier schnell ein Minusgeschäft einbringen.


Soweit der Zeitungsartikel:
Bild
http://de.geocities.com/autoverwertung_ ... ten_1_.jpg



Wie sieht es denn damit aus, verehrte Schrotthändler und Autoverwerter:


Ich habe einen Bekannten aus Wolfsburg, der ebenfalls ein sog. Altauto zum nächstgelegenen Autoverwerter gebracht hat, um die staatliche Abwrackprämie in Höhe von 2500 € zu bekommen.


Da es sich bei seinem "Altauto" um einen 1999 VW Passat Variant TDI gehandelt hat,

mußte er dem Schrotthändler und Autoverwerter einen Unkostenbeitrag in Höhe von nur 20 € zahlen für Abmeldung und Ausstellung des Verschrottungsnachweises.


Soweit so gut, das Auto wurde auch tatsächlich vom Schrotthändler abgemeldet und der Verschrottungsnachweis ausgestellt.


Mein Bekannter ist Fernfahrer und wie der Zufall so will, erkannte er sein eigenes Auto an einem Autohof in Fahrtrichtung Osten parkend mit Wolfsburger 5 Tage Kennzeichen WOB-04

Man hatte sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, die Aufkleber vom Auto zu entfernen, was die Identifizierung leicht ermöglichte.


Mein Bekannter sprach den Fahrer des Autos an, und dieser freudestrahlend und glücklich berichtete, dass Auto günstig für nur 2700 € gekauft zu haben.


Mein Bekannter erkannte einwandfrei sein "Altauto", was er 7 Jahre lang gefahren hatte.


Zurück in seiner Heimatstadt Wolfsburg erkundigte er sich beim Autoverwerter nach dem Verbleib seines alten VW-Passat, und ihm wurde schnell berichtet, der sei schon entsorgt, abgeholt und gepresst.


Aus Datenschutzgründen möchte ich nicht den Schrotthändler und Autoverwerter namentlich benennen, noch seine Geschäftsadresse.


Interessanterweise habe ich aber heute bei der Firma Autoverwertung Grützmacher in Wolfsburg Tel.: 05361/53252 angerufen, und mich nach den Modalitäten einer Autoentsorgung erkundigt.

Man sagte mir nur am Telefon, dass das möglich sei, aber kostenpflichtig.

Das Altauto würde dann abgemeldet und ein Verschrottungsnachweis ausgestellt werden, dafür müße der Kunde eben bezahlen.


Ein Anruf bei einem anderen Autoverwerter ergab, dass nur Interesse an Altautos ab Baujahr 1997 bestehe, da auch diese Autoverwertung mit Altautos überschwemmt sei.

Für die Entsorgung eines Altautos ab Baujahr 1997 müße dort aber nichts bezahlt werden.
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Re: WOB-Autoverwertung

Beitrag von AxelF0608 »

Wenn alles tatsächlich so gelaufen ist sollte es entsprechend dokumentiert sein und dann sehe ich für eine erfolgreiche Klage schwarz.
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Erik.Ode
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Re: WOB-Autoverwertung

Beitrag von Erik.Ode »

Nu gut. Dann werde ich diese Beiträge mal stehen lassen und den User Autoverw.Grützmacher sperren.
Wer nicht hören will, der......... !
Aber diesen Spruch haben Sie in Ihrem Leben wahrscheinlich schon oft genug gehört.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch !
Gruß Erik.Ode
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Re: WOB-Autoverwertung

Beitrag von Wolfsburger »

Erik.Ode hat geschrieben:
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch !
Das wünsche ich auch!

Und ebenso diesen beiden "Netten Herren" :mrgreen: hier:

Bild

es weihnachtet sehr:
http://waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsbur ... macher-ein
Bild
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Re: WOB-Autoverwertung

Beitrag von Prince of Denmark »

Gut, damit dürfte dann alles gesagt sein.

Es steht uns nicht zu, hier zu beurteilen, wer hier die Wahrheit schreibt und wer nicht. Allerdings zwei Hinweise:

1) Hier ist kein Kriegsschauplatz. Wer meint, rechtliche Probleme mit einem anderen zu haben, soll das direkt klären.
2) Sachliche Berichte bzw. Stellungnahmen sind natürlich nach wie vor willkommen. Nur sollten sie so allgemein gehalten sein, dass auch alle etwas davon haben. In diesem und in "Nachbarthreads" ist das leider in den letzten Tage nicht mehr der Fall.

Abschließend (natürlich wird nun auch dieser Beitrag wieder geschlossen) noch ein Hinweis an beide:
Lasst es jetzt gut sein oder klärt das direkt untereinander. Und dieses ständigen Sticheleien hier bei uns bringen euch auch nicht weiter. Ihr habt hier beide eure Ansichten kundgetan und das sollte reichen. Immer wieder noch mal nachzutreten ist auch nicht schön.

In diesem Sinne, vertragt euch und lasst es gut sein. Es gibt wichtigeres.
Grüße, PoD

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