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Abzocke bei der Autobewertung durch wertExperten.de

Verfasst: 28.05.2008, 20:23
von eherober
Vorsicht vor WertExperten.de.
Hier gibt es eine Autobewertung für Gebrauchtwagen zu einem Wucherpreis von 58,- Euro (bei autobudget kostenlos, bei DAT z.T.kostenlos, bei Schwacke ca 8,- Euro.
Trick: Wenn man die Seite direkt anwählt, sieht man sofort den Wucherpreis. Wenn man über Links dorthin gerät, erfährt man dies erst nach Abschicken.
Die Seite entspricht wohl nicht dem Fernabsatzgesetz, deshalb ist Widerspruch sicher hilfreich.

Wertenexperten

Verfasst: 13.06.2008, 11:31
von Apenteng
hallo,
bin auch diese nepper reingefallen und schriftlich widerspruch eingelegt. ich hoffe, das ich das ausfechten kann und nicht diesen überhöhten betrag von € 59 zahlen muß.

...

Verfasst: 19.09.2008, 09:05
von naatassch
hey also meinem kumpel ist das selbe passiert...
aber er hat die ca. 50 € bezahlt ...
und jetzt kommt ein weiterer Brief von denen das man wieder zahlen soll sonst kammt das alles vors Gericht ...

wie reagiert man auf so was

Verfasst: 19.09.2008, 10:11
von willi
Wenn dein Kumpel schon überwiesen hat ist doch alles geritzt, was wollen die denn noch ? Das Geld wird er wohl kaum wiedersehen, spätestens mit der Überweisung hat er die Bedingungen ja anerkannt ... Wenn überwiesen ist und dennoch Mahnungen kommen ... ignorieren!

Wichtig wird es erst, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid (amtliches Formular) in Haus kommt. Darauf muss man reagieren, ansonsten gibt es einen einklagbaren Titel für den Antragsteller. Details würden wohl zu einer nicht statthaften Rechtsberatung ausarten, also hier eher nicht ;-)

Dubiose Abzocker leben vom "bangemachen".

Viele Infos zu dem Fall gibt es unter: http://www.de.reklabox.com/beschwerde/126

Verfasst: 19.09.2008, 13:11
von naatassch
wie sieht so ein amtliches Formular aus?...
da steht noch drin wenns nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird... dan soll es vors gericht kommen...

was jetzt nun? :?

Verfasst: 19.09.2008, 13:58
von willi
Vordrucke sehen so aus : http://www.mahnverfahren.nrw.de/service ... antrag.htm
da steht noch drin wenns nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird... dan soll es vors gericht kommen...
Wenn es kein Mahnbescheid ist, Ruhe bewahren ! Auch bei einem Mahnbescheid hast du 14 Tage Zeit, da die von 10 Tagen sprechen, wird es wohl kein Mahnbescheid sein (tipp ich mal).

Wende dich sonst (mit deinem Kumpel :wink: ) an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe, die kennen solche Sachen auch zu genüge ...

Verfasst: 21.09.2008, 10:25
von naatassch
hmm soll er dann den Beleg von der Überweisung nachreichen?

bzw. was muss dann in dem brief stehn?

Verfasst: 22.09.2008, 11:14
von willi
hmm soll er dann den Beleg von der Überweisung nachreichen?
wie, nachreichen ?
bzw. was muss dann in dem brief stehn?
was für ein Brief ? Ein wenig mehr Mühe darfst du dir schon geben, DU möchtest ja etwas von uns/mir ...

Ist das zweite Schreiben ein Mahnbescheid ?
ja -> Widerspruch innerhalb 14 Tagen einlegen, abwarten
nein -> ignorieren

Wenn dein Kumpel den Betrag überwiesen hat, kann er das ggf. ja auch bei einer Verhandlung nachweisen. Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn, Schriftverkehr mit der Firma zu führen (lies die Beiträge in dem Link, den ich oben gepostet habe).