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Neue Masche? Klage auf Schadensersatz

Verfasst: 11.02.2008, 23:36
von sokrates
Hallo,
habe mein Auto im Internet (autoscout24, mobile.de) inseriert und es hat sich ein Händler aus dem etwa 250km entfernten Brühl (AGB Rheinland GmbH) gemeldet. Hat sich relativ schnell auf einen für mich akzeptablen Preis eingelassen. Wollte gleich Kaufvertrag per Fax machen und das Auto direkt abholen. Hab ich unterschrieben, da ich froh war, dass es relativ schnell ging. Das hat dann nicht direkt geklappt, aber 4 Tage später war er da. Schaute sich das Auto "superintensiv" an und hatte nur zu meckern. Das Auto war insgesamt in einem scheckheft gepflegtem Zustand. Die Behauptungen wegen Unfallwagen haben sich nicht bestätigt. Deswegen sind die zwei Mitarbeiter wieder abgefahren und für mich war die Sache erledigt.
Nachdem ich zwei Wochen später das Auto verkauft habe und es freitags aus dem Internet genommen habe, bekomme ich montags direkt ein Fax eines Anwaltes aus dem für den Händler 500km entfernten Regensburg. Hierin pocht dieser auf Einhaltung des Kaufvertrages, entweder ich stelle das Fahrzeug in einem einwandfreien, wörtlich: perfekten! Zustand zur Verfügung oder ein alternativ vergleichbarers Kfz oder er muss Schadensersatz verlangen. Er habe das Fahrzeug schon weiter verkauft und der Käufer würde seinerseits auf Einhaltung des Vertrages bestehen.
Interessant ist, dass dieser Händler gleichzeitig in seiner Internetpräsenz zwei vollkommen vergleichbare Fahrzeuge anbietet. Ich habe den Eindruck ich soll hier für ein paar tausend Euro über den Tisch gezogen werden.

Re: Neue Masche? Klage auf Schadensersatz

Verfasst: 12.02.2008, 00:32
von Erik.Ode
Hallo Sokrates !

Also, ich habe ja nichts gegen einen Telegrammstil. Aber dieser Satz:
sokrates hat geschrieben: Die Behauptungen wegen Unfallwagen haben sich nicht bestätigt.
läßt mich doch etwas an deinen Deutschkenntnissen zweifeln.........
Ist ja auch nicht weiter schlimm. Aber ich habe Probleme, den Sachverhalt richtig zu verstehen.
Kurz zusammen gefaßt: Du hast einen gültigen Vertrag unterschrieben und ihn nicht eingehalten, weil du an jemanden anderen verkauft hast ! Richtig ???
Jetzt deine Frage; wie komme ich aus dieser Nummer raus ???


So richtig ???

Verfasst: 12.02.2008, 08:22
von sokrates
Hallo Eric Ode,
ok hab es etwas gekürzt dargestellt, wollte nicht zu weit ausholen.
Also der Händler war bei mir, hat nur rumgemeckert, u.a. wollte er eine beim Vertragshändler ordentlich ausgeführte Reparatur nach einem Einbruchversuch als Tatsache für einen Unfallwagen darstellen. Bei der Reparatur wurden einige Teile ausgetauscht (Scheibe, Schloss...) und am Lack für etwa 250.- etwas nachlackiert. Der Händler fuhr wegen dieser Behauptungen dann wieder zurück, weil er den Wagen so nicht wollte. Für mich war das ein Vertragsrücktritt, habe es mir leider nicht schriftlich geben lassen.
Ich hörte dann nichts mehr von ihm. 14 Tage später hatte ich dann einen anderen Käufer, der den Wagen gekauft hat. An diesem Freitag habe ich dann mein Auto aus dem Internet rausgenommen. Am Montag danach bekomme ich dann direkt von einem Rechtsanwalt aus Regensburg (500km vom Händlerstandort entfernt) ein Fax mit der beschriebenen Forderung auf Einhaltung des Vertrages. Der Händler will Schadensersatz, weil er wiederum einen Käufer des Fahrzeugs hat, der auf Einhaltung des Vertrags pocht.
Gleichzeitig hat der Händler selbst auf seiner Website zwei vollkommen vergleichbare Fahrzeuge (gleicher Typ, etwa gleiche km, gleiche EZ...) im Angebot.
Hier stimmt doch etwas nicht, oder?

Verfasst: 12.02.2008, 08:29
von Prince of Denmark
Hm. Die Masche ist nicht wirklich neu. Wenn jemand sofort einen Kaufvertrag schickt (insbesondere der Käufer), ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, ist äußerste Vorsicht angesagt. In solchen Fällen reicht so eine Art Vorvertrag, wonach man das Fahrzeug noch ein paar Tage zurückhält, bis eine Besichtigung stattgefunden hat.

Da ihr den Rücktritt vom Vertrag nicht schriftlich fixiert habt, wird es wohl schwierig. Der Rücktritt kann auch mündlich erklärt werden, da wirds aber problematisch, das nachzuweisen. Hast Du den Namen des Rechtsanwaltes mal gegoogelt (bitte nicht hier öffentlich nennen)? Wenn das Masche ist, sollte der RA ja bekannt sein. Und dann hast Du gute Chancen, aus der Nummer rauszukommen.

Re: Neue Masche? Klage auf Schadensersatz

Verfasst: 24.10.2011, 15:55
von MichaelRhade
Hallo,

auch ich habe einen Anruf von AGB Rheinland erhalten und auch per Mail einen Kaufvertrag abgeschlossen. Es kam eine Woche später jemand von dieser Firma, hat das Fahrzeug gründlich begutachtet und festgestellt das der Zustand der Beschreibung auf AS24 entsprach. Er hat anstandslos den vereinbarten Kaufpreis bezahlt. Ich bin mit der Abwicklung durch AGB Rheinland sehr zufrieden und würde es wieder so machen.

Ich denke, es ist sehr wichtig, das die Angaben und Fahrzeugbeschreibungen in den Inseraten einfach nur detailliert und korrekt sein müssen, dann kann auch nichts passieren :D

Man sollte bei einem Vertrag übers Internet einen genauen Termin vereinbaren, bis wann das KFZ abgeholt werden muss mit dem Hinweis, das der Vertrag automatisch rechtswirksam ungültig wird, wenn der Termin überschritten wird.

Schöne Grüße

Michael Rhade