Baujahr 1993, Erstzulassung 1996

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dirk2406
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Baujahr 1993, Erstzulassung 1996

Beitrag von dirk2406 »

Vielleicht kann mir jemand mal einen Rat geben...
Wir haben und vor einen halben Jahr ein Ford Mondeo gekauft. Der Verkäufer hat uns mitgeteilt, das der Wagen Baujahr 1996 ist. Im Kaufvertrag steht auch Baujahr 1996...
Wir haben uns auch nicht den Brief oder den Fahrzeugschein so genau angeschaut und sind davon ausgegangen das der Wagen Baujahr 1996 ist. Wir mußten mit dem Wagen jetzt zum Tüv und mußten die Scheinwerfer und etwas am Motor machenlassen (Kosten ca. 200€), dann wieder zum Tüv und bei der zweiten Vorstellung kamen wir ohne Probleme durch.
Bei der Reparatur haben wir erst gecheckt, das im Brief und Fahrzeugschein eigentlich Baujahr 1993 und Erstzulassung 1996 stand. Wahrscheinlich stand der Wagen damals noch 3 Jahre beim Händler bevor er dann zugelassen wurde.
Mein eigentliches Problem ist, das uns der Verkäufer uns in dem Glauben gelassen hat, das der Wagen Baujahr 1996 ist und dies auch im Kaufvertrag so steht, obwohl der Wagen tatsächlich schon Baujahr 1993 war und nur die Erstzulassung 1996 war.
Ich weiß nicht ob ich es alles verständlich geschrieben habe.
Den Preis für den Wagen haben wir auch laut Kaufvertrag für Baujahr 1996 bezahlt. Ich glaube nicht das wir überhaupt den Wagen gekauft hätten wenn wir gewußt hätten das er bereits Baujahr 1993 ist.
Es war ein Privatkauf.
Vielen Dank für Infos... vielleicht sollte ich mir ne Beratung durch ein Anwalt holen...
Gruß Dirk
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

Hallo, das sieht ja schlecht aus, würde ich vermuten. Schon, weil seit dem Kauf schon so viel Zeit vergangen ist. Und weil das Baujahr ja in den Fahrzeug-Papieren korrekt angegeben ist. Ich würde mal fast vermuten, der Verkäufer hat es schlicht verwechselt, wobei es ausgesprochen unwahrscheinlich und sehr ungewöhnlich ist, dass ein Neuwagen drei Jahre beim Händler steht und erst nach drei Jahren zum ersten mal zugelassen wird. Für den Händler wäre das ja jede Menge totes Kapital. Insofern vermute ich mal, dass da irgendwas schiefgegangen ist mit den Papieren. Aber nach so langer Zeit und bei einem Privatverkauf wird man da wohl nichts mehr dran drehen können. Andererseits, wenn das Fahrzeug soweit in Ordnung ist ....

Habt ihr euch denn vorher mal vergleichs-Fahrzeuge angesehen zum Mondeo? Ich meine, zwischen dem 93er und dem 96er Modell gibts auch optisch ein paar Unterschiede.

Wie gesagt, ich schätze, der Verkäufer hat im Kaufvertrag einfach Baujahr und Erstzulassung verwechselt, ohne Hintergedanken. Dafür spricht ja auch, dass das Fahrzeug ansonsten keine Mängel hat. Und man kauft ein Auto ja nicht nur wegen Baujahr, sondern die Entscheidung fällt ja meist aufgrund mehrerer Kriterien.

Aber eine anwaltliche Beratung kann sicher nicht schaden. Vorher würde ich aber vielleicht erstmal Kontakt zum Verkäufer suchen und mal direkt fragen, was da los war. Zumindest die drei Jahre zwischen Baujahr und EZ sind etwas seltsam. Viel Glück .
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