Gibt es eine gesetzliche Garantie?

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Toyota-Fahrerin
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Gibt es eine gesetzliche Garantie?

Beitrag von Toyota-Fahrerin »

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin, aber habe folgendes Problem. Vor ca. 2 Wochen haben wir einen gebrauchten Toyota Yaris (5 Jahre) gekauft und vor ca. 1.5 Wochen abgeholt. Es gab ein Gebrauchtwagengutachten und TÜV war neu. Vor ca. einer Woche habe ich dann zum ersten mal bemerkt, dass das Auto quietscht. Also sind wir zur Werkstatt. Diagnose: Bremsscheibe vorne links ausgeglüht. (Repariert wurde nichts) Die Werkstatt hat uns dann gleich darüber informiert, dass das normalerweise der Händler auf eigene Kosten reparieren muss, da ein Händler gesetzlich verpflichtet ist eine Garantie für 1 Jahr (oder 6 Monate?) zu geben. Stimmt das? Bisher bin ich eher auf Widersprüchliches gestoßen, einmal heißt es nein, da es ein Verschleißteil ist ein anderes mal heißt es das der Händler eben in der Beweisschuld ist.. Woher kommt eigentlich eine ausgeglühte Bremsscheibe? Kann es sein, dass eine Bremsscheibe so schnell ausglüht?

Für Antworten bin ich sehr dankbar

MfG

Toyota-fahrerin
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Erik.Ode
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Re: Gibt es eine gesetzliche Garantie?

Beitrag von Erik.Ode »

Hallo !

Schaue dir mal folgendes an:

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

Quelle: ADAC


sachmangelhaftung-oder-gebrauchtwagenga ... t7630.html


Natürlich unterliegen Bremsscheiben einem natürlichen Verschleiß. Aber wenn dein Fahrzeug erst neu TÜV bekommen hat und ein Gutachten vorliegt, solltest du gute Chancen auf Nachbesserung haben. Dein Verkäufer müßte nachweisen, daß der Mangel ( und ich sehe eine defekte Bremsscheibe bei deiner kurzen Laufleistung als Mangel und nicht als Verschleiß ) beim Verkauf noch nicht vorlag. Das dürfte er nicht hinbekommen. Sollte er sich deiner Forderung nicht anschließen, gibt es noch die Schlichtungsstelle des Kfz-Gewerbe.

http://www.ratgeber-recht24.de/Schlicht ... werbe.html

Schlichtung im Kfz-Gewerbe

Probleme mit einer Kfz-Werkstatt schlichten die Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes, sofern es sich bei der Werkstatt um einen Meisterbetrieb handelt, der Mitglied in der Kfz-Innung ist. Bundesweit gibt es zirka 150 solcher Einrichtungen. Das Verfahren ist kostenfrei, kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechtsweg noch nicht beschritten wurde. Ein späterer Rechtsstreit ist nicht ausgeschlossen.

In den vergangenen Jahren haben viele Kfz-Innungen auch "Schlichtungsstellen für den Gebrauchtwagenhandel" eingerichtet, an die sich Käufer vor allem bei Mängeln am erworbenen Fahrzeug wenden können.



Viel Glück und berichte mal !
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Thimmy
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Registriert: 08.05.2011, 20:27

Re: Gibt es eine gesetzliche Garantie?

Beitrag von Thimmy »

Autohändler müssen 6 Monate Garantie bzw. Gewähleistung geben, allerdings ist kaum ein Händler so naiv das bei einem 5 Jahre alten Auto zu machen und davon auszugehen dass er keine Probleme damit hat. Deshalb greifen viele Händler auf einen kleinen Trick zurück.
Bei älteren Fahrzeugen geben sie als Verkäufer nicht das Autohaus an, sondern den Vorbesitzer. Somit ist es ein Privatverkauf und der Händler muss keine Garantie geben, da er es nicht selbst Verkauft sondern im Kundenauftrag.
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