maximales Alter von Reifen

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rapuhnzel

maximales Alter von Reifen

Beitrag von rapuhnzel »

Woran erkennt man, abgesehen von der Profiltiefe, wenn ein Reifen nicht mehr verkehrssicherist :?:
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tom
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Maximales Reifenalter

Beitrag von tom »

Die Kautschukmischung eines Reifens besteht zu einem gewissen Anteil aus natürlichen Substanzen und unterliegt dementsprechend einem Zeitbedingten Alterungsprozess. Dadurch werden die technologischen Eigenschaften nicht unmaßgeblich beeinflusst. Nur durch die sachgemäße Lagerung im Reifenfachhandel kann dieser Effekt minimiert werden. Im täglichen Gebrauch jedoch können äußere Einflüsse den Alterungsprozess noch zusätzlich beschleunigen. Aus diesem Grund sollte ein Reifen maximal sechs Jahre lang zum Einsatz kommen, ausgehend vom Herstellungsdatum. Damit Sie als Kunde dieses Herstellungsdatum jederzeit selbst überprüfen können, haben sich die großen Reifenproduzenten auf eine gemeinsame Kennzeichnung geeinigt: die DOT-Nummer auf der Seitenwand des Reifens. Sie besteht seit Anfang 2000 aus vier Ziffern, die die Herstellungswoche und das Herstellungsjahr deutlich machen. So sagt Ihnen die DOT-Zahlenfolge 0100, dass dieser Reifen in der ersten Woche des Jahres 2000 gefertigt wurde. Regelmäßige Kontrollen helfen Ihnen dabei, die Nutzungsgrenze von sechs Jahren nicht zu überschreiten und so höchstmögliche Sicherheit zu erhalten. :wink:
Teddy6558

Re: Maximales Reifenalter

Beitrag von Teddy6558 »

tom hat geschrieben:Die Kautschukmischung eines Reifens besteht zu einem gewissen Anteil aus natürlichen Substanzen und unterliegt dementsprechend einem Zeitbedingten Alterungsprozess. Dadurch werden die technologischen Eigenschaften nicht unmaßgeblich beeinflusst. Nur durch die sachgemäße Lagerung im Reifenfachhandel kann dieser Effekt minimiert werden. Im täglichen Gebrauch jedoch können äußere Einflüsse den Alterungsprozess noch zusätzlich beschleunigen. Aus diesem Grund sollte ein Reifen maximal sechs Jahre lang zum Einsatz kommen, ausgehend vom Herstellungsdatum. Damit Sie als Kunde dieses Herstellungsdatum jederzeit selbst überprüfen können, haben sich die großen Reifenproduzenten auf eine gemeinsame Kennzeichnung geeinigt: die DOT-Nummer auf der Seitenwand des Reifens. Sie besteht seit Anfang 2000 aus vier Ziffern, die die Herstellungswoche und das Herstellungsjahr deutlich machen. So sagt Ihnen die DOT-Zahlenfolge 0100, dass dieser Reifen in der ersten Woche des Jahres 2000 gefertigt wurde. Regelmäßige Kontrollen helfen Ihnen dabei, die Nutzungsgrenze von sechs Jahren nicht zu überschreiten und so höchstmögliche Sicherheit zu erhalten. :wink:
Hallo Tom, woher stammt die Information der Nutzungsgrenze von sechs Jahren?
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tom
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Beitrag von tom »

Hallo Teddy6558,

das habe ich mal irgendwo gelesen, ich weis leider nicht mehr genau wo das war. :wink:
Gast

Reifenalter

Beitrag von Gast »

Hier eine offizielle Stellungsnahme vom BRV:

Reifen sollten beim Neukauf nicht älter als fünf Jahre sein
Durchbruch zu exakten Zahlen beim Pkw-Reifenalter erreicht!

Seit über zehn Jahren beschäftigen sich die unterschiedlichsten BRV-Gremien – wie der BRV-Arbeitskreis »Autoservice/Reifentechnik«, die BRV-Schiedskommission und die BRV-Schiedsstelle, aber auch das Referat Öffentlichkeitsarbeit – in regelmäßigen Abständen und aus den unterschiedlichsten Anlässen mit dem Thema Reifenalter.

In der unmittelbaren Vergangenheit geschah dies auch in zunehmendem Maße in der Auseinandersetzung mit Veröffentlichungen und Statements von Verbraucherschutzorganisationen und Automobilclubs (z. B. ADAC), aber auch Technischen Prüforganisationen (z. B. DEKRA), die im Wesentlichen immer wieder auf zwei Kernaussagen hinauslaufen:
Reifen, die älter als zwei Jahre sind, sind keine Neureifen mehr und können (dürfen) dem Verbraucher als solche nicht mehr angeboten werden, höchstens mit einem entsprechenden Preisnachlass. Reifen, die an Fahrzeugen montiert und älter als sechs Jahre sind, stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sollten daher unverzüglich gewechselt werden. Abgeleitet werden diese »Hypothesen« meist pauschal aus der allgemeingültigen Erkenntnis, dass Reifen altern – soweit die Sachlage.

Der BRV hat sich schon immer um eine objektive Interpretation und Aufklärung zu diesem Thema eingesetzt, auch wenn ihm von anderer Seite hin und wieder das Gegenteil unterstellt wurde. Allerdings, und darauf bestehen wir nach wie vor definitiv, so der BRV, sind die Grundlagen entsprechender BRV-Statements immer die diesbezüglichen Aussagen der Reifenhersteller gewesen und werden dies auch bleiben! Denn wer sonst, als ausschließlich der Reifenhersteller selbst, kann unter Berücksichtigung des Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetzes eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige und verbindliche Aussagen machen?
Zugegeben, in der Vergangenheit und zum Teil auch noch heute haben die unterschiedlichsten Aussagen der einzelnen Reifenhersteller zu diesem Thema dies nicht immer leicht gemacht bzw. ließen immer wieder Spielraum auch für unterschiedliche Interpretationen zu. Auch die vom BRV zugrunde gelegte wdk-Leitlinie Nr. 90 (vgl. dazu den entsprechenden Abschnitt im BRV-Handbuch »Reifen, Räder, Recht und mehr...«) ist bei weitem nicht so eindeutig, wie wir das schon immer gern gehabt hätten, konstatiert der BRV. Trotzdem bleibt sie die entscheidende Grundlage – mit folgenden Kernaussagen unter Punkt 7 Reifenalter:

»Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist(!).«
»Es wird empfohlen, Reifen, die älter als zehn Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Diese Reifen sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden. Besonders stark altern Reifen an Wohnwagen. Es wird empfohlen, diese schon bei einem Alter von sechs Jahren, spätestens aber nach acht Jahren zu ersetzen.«

Das Neue und damit der Durchbruch besteht darin, dass wir nunmehr gemeinsam mit den maßgeblichen Reifenherstellern

* Bridgestone/Firestone
* Continental
* Dunlop
* Goodyear
* Michelin und
* Pirelli

für Pkw-(Neu-)Reifen exakte Zahlen zur Interpretation der wdk-Leitlinie Nr. 90 festlegen konnten. Danach beläuft sich die grundsätzliche Lebenserwartung eines Pkw-Reifens auf zehn Jahre: Kompromisse bei Reifen, die älter als zehn Jahre sind, sollten aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht gemacht werden!*

Darüber hinaus erfolgte auch eine genaue Definition des Begriffes »mehrere Jahre« im Zusammenhang mit der sachgemäßen Lagerung und der daraus resultierenden nicht beeinträchtigten Verwendungstauglichkeit eines Pkw-Reifens – nämlich fünf Jahre! Das heißt also im Klartext:

Ein bis zu fünf Jahren sachgemäß gelagerter Reifen entspricht der Spezifikation eines Neureifens und ist in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt! Achten Sie darauf, dass beim Kauf von Pkw-Reifen das Produktionsjahr nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Achten Sie daher vor dem Hintergrund der wdk-Leitlinie Nr.90 (siehe Reifenalter max. zehn Jahre) darauf, dass Sie keine Pkw-Reifen anbieten (verkaufen, montieren), deren Herstellungsdatum fünf Jahre überschritten hat!
Obwohl dies nicht generell ausschließt, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen der Reifen am Fahrzeug (z. B. bei so genannten Vielfahrern, bei denen gewährleistet ist, dass trotzdem das generelle Lebensalter von zehn Jahren nicht überschritten wird), auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahr sind, haben wir als Reifenfachhandel nunmehr eine wesentlich bessere Rechtssicherheit.

Erinnert sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich an die aktuelle Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil des Amtsgerichts Hannover »Reifenplatzer« vom 04.07.97, Aktenzeichen 521 C 6723/96), die eine Prüfungspflicht des Reifenfachhandels bezüglich des Reifenalters (eine den technischen Vorschriften entsprechende Reifenlagerung vorausgesetzt) unterstreicht. Das heißt, der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Reifenfachhandelsbetrieb nur Pkw-Reifen anbietet (verkauft, montiert), bei denen gewährleistet ist, dass sie der Spezifikation und der Verwendungstauglichkeit eines Neureifens entsprechen und im Normalbetrieb das grundsätzliche Lebensalter von zehn Jahren nicht überschreiten. Dies ist nunmehr eindeutig der Fall, wenn die Reifen nicht älter als fünf Jahre sind. Anderenfalls kann es zu erheblichen gewähr-leistungsrechtlichen Problemen im Schadensfall kommen.

PS:

ab September geht unser neuer Reifen-Shop im Internet online unter
http://www.pro-tyre.de. Forumsmitglieder erhalten dort 5% Rabatt
auf alle Bestellungen. Weitere Info´s werde ich hier posten, wenn der
Shop online ist!

Axel
Gast

Beitrag von Gast »

Der ADAC rät zu einem maximalen Alter von 6 Jahren und einer minimalen Profiltiefe von 3 mm
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