Kühlmittelregler defekt - Werkstattfehler?
Verfasst: 23.02.2010, 21:18
Hallo!
Folgendes Problem:
Vor 4 Monaten habe ich meine Werkstätte aufgesucht, da die Heizung meines KFZ nicht mehr funktioniert hat. Es war kalt im Innenraum.
Werkstatt hat damals das "Kühlwasserreglergehäuse" ausgetauscht. Der Kühlmittelregler selbst wurde nicht gewechselt (nur aus- und wieder eingebaut).
Vor 2 Wochen habe ich meine Werkstätte erneut aufgesucht, weil kein Motor zu heiß geworden ist. Es wurde die Kühlflüssigkeit aufgefüllt bzw. gewechselt.
Nun hatte ich vorgestern einen Motorschaden. Motor ist überhitzt, Zylinderkopfdichtung nun defekt.
Laut Auskunft meiner Werkstatt ist dies dadurch entstanden, dass der Kühlmittelregler (Thermostat) "hängen geblieben ist" und deshalb keine ordentliche Motorkühlung vorlag.
Aussage Mechaniker: "Daran ist niemand schuld"
Meine Frage nun: Tue ich meiner Werkstätte unrecht wenn ich Sie beschuldige, dass Sie für diesen Schaden schuld ist, da Sie - aus meiner Sicht - bereits vor 4 Monaten auf die Idee hätte kommen müssen, dass der Kühlmittelregler defekt ist und diesen hätte schon damals austauschen müssen?
Die damals vorliegenden Symptome (kalter Innenraum) deuten doch relativ eindeutig auf einen Defekt des Kühlmittelreglers hin, oder?!
Was meint ihr dazu? Ich bin am überlegen, ob ich diesebezüglich meine Rechtsschutzversicherung einschalten soll.
Vielleicht kann mir jemand hierzu technisch erklären, ob hier ein Verschulden durch nicht Ordentlicher Problemlösung durch meine Werkstatt vorliert.
KFZ ist übrigens 9 Jahre alt und hat rund 83.000 km drauf.
Vielen Dank und schöne Grüße aus Wien!
Folgendes Problem:
Vor 4 Monaten habe ich meine Werkstätte aufgesucht, da die Heizung meines KFZ nicht mehr funktioniert hat. Es war kalt im Innenraum.
Werkstatt hat damals das "Kühlwasserreglergehäuse" ausgetauscht. Der Kühlmittelregler selbst wurde nicht gewechselt (nur aus- und wieder eingebaut).
Vor 2 Wochen habe ich meine Werkstätte erneut aufgesucht, weil kein Motor zu heiß geworden ist. Es wurde die Kühlflüssigkeit aufgefüllt bzw. gewechselt.
Nun hatte ich vorgestern einen Motorschaden. Motor ist überhitzt, Zylinderkopfdichtung nun defekt.
Laut Auskunft meiner Werkstatt ist dies dadurch entstanden, dass der Kühlmittelregler (Thermostat) "hängen geblieben ist" und deshalb keine ordentliche Motorkühlung vorlag.
Aussage Mechaniker: "Daran ist niemand schuld"
Meine Frage nun: Tue ich meiner Werkstätte unrecht wenn ich Sie beschuldige, dass Sie für diesen Schaden schuld ist, da Sie - aus meiner Sicht - bereits vor 4 Monaten auf die Idee hätte kommen müssen, dass der Kühlmittelregler defekt ist und diesen hätte schon damals austauschen müssen?
Die damals vorliegenden Symptome (kalter Innenraum) deuten doch relativ eindeutig auf einen Defekt des Kühlmittelreglers hin, oder?!
Was meint ihr dazu? Ich bin am überlegen, ob ich diesebezüglich meine Rechtsschutzversicherung einschalten soll.
Vielleicht kann mir jemand hierzu technisch erklären, ob hier ein Verschulden durch nicht Ordentlicher Problemlösung durch meine Werkstatt vorliert.
KFZ ist übrigens 9 Jahre alt und hat rund 83.000 km drauf.
Vielen Dank und schöne Grüße aus Wien!