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Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 21.02.2008, 10:45
von FabianX2
HAllo liebes KFZ-Forum

ich habe mir einen 1er bmw gelesast (118d 2008bj). Nun stellt sich mir die frage in wie weit es mir möglich ist optische veränderungen vorzunehmen ohne den wert zu mindern. Ich hatte vor die hinteren scheiben zu tönen sowie schwarze spiegel anzubringen die felgen (m-standart felgen) wollte ich schwarz pulverisieren lassen (das auto ist weiß). Zu guter letzt sollte eine andere Auspufanlage angebracht werden irgend etwas dezentes entweder die vom 120d oder die von harmann.

könnt ihr mir helfen ??

danke schon mal
fabi

Verfasst: 21.02.2008, 11:17
von willi
Moin FabianX2,

was sagt denn Dein Leasingvertrag zu dem Thema?

Da gibt es bestimmt einen ähnlich lautenden Passus:
Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten und Beschriftungen an dem Leasing-Fahrzeug bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers. Der Leasinggeber ist berechtigt, zum Vertragsende vom Leasingnehmer die Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eines verkaufsfähigen Zustands auf dessen Kosten zu verlangen. Einbauten gehen, soweit sie nicht bereits wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind, bei Rückgabe des Leasing-Fahrzeuges in das Eigentum des Leasinggebers über. Änderungen und Einbauten begründen nur dann einen Entschädigungsanspruch gegen den Leasinggeber, wenn dieser schriftlich zugestimmt hat und durch die Veränderung eine Wersteigerung des Fahrzeugs eingetreten ist.
Quelle:gewerbe-park.info

Also auf jeden Fall Rücksprache mit dem Leasinggeber halten und schriftliche Bestätigungen einholen ;-)

Verfasst: 21.02.2008, 12:11
von Prince of Denmark
Der von Willi zitierte Passus dürfte sich in so ziemlich allen Leasing-Verträgen finden. Es gibt also zwei Varianten: Man kriegt es genehmigt und muss zum Ende des Leasings alles wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen: Teuer, teuer, teuer. Oder: man kriegt es genehmigt, muss aber bei Rückgabe alles dran und drin lassen und kriegt auch keine Entschädigung. Bitter und teuer.

Also bis auf das Tönen der Scheiben (wenn per Folie), ist wohl alles mit Risiko und Verlust verbunden. Wenn Du nicht vorhast, den Wagen am Ende des Leasings zu kaufen, würde ich es fast lassen. Weil, auch wenn es genehmigt wird, zahlt man am Ende doch nur drauf. Wenn es ganz dumm läuft, stellt der Leasinggeber zum Schluss noch fest, dass der Wiederverkaufswert durch die Umbauten stark gemindert ist und stellt Dir das in Rechnung. So ists halt, das Leasing ....

Verfasst: 22.02.2008, 00:08
von FabianX2
Danke sowas habe ich mir schon gedacht. Naja dan werd ich mich wohl mal bei meinem leasing geber erkundigen.

Verfasst: 05.08.2008, 01:09
von Fuscher
Zübehör fürs auto...???? den biste hier genau richtig...tönungsfolien antennen...aufkleber....lackschutz...folien...und.und.und...alles was das auto tunning hertz höher schlagen läst mit anleitung und materieal dabei....

http://www.folien-shop-online.de.vu

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 01.12.2010, 17:19
von buggin
Hast dein Leasing-Auto nun getunt? Was hat der Leasinganbieter dazu gesagt??

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 29.03.2012, 18:03
von andiani
Das würde ich alles schön bleiben lassen, ist doch echt bescheuert, wenn das Auto geleast ist. Außer du willst es am Ende ganz abkaufen??

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 11.12.2012, 10:31
von Vogel1970
sowas habe ich mir schon auch gedacht!

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 17.01.2013, 09:26
von VWStar
Das würde mich aber auch interessieren, was der Leasinggeber nun dazu gesagt hat. Im Zweifelsfall würde ich dir aber auch empfehlen, dass du von Änderungen lieber die Finger lässt. Es sei denn, du hast eh vor, das Auto irgendwann zu kaufen.

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 18.12.2013, 10:39
von kfzmeister
Prinzipiell handelt es sich beim Leasing um eine Objektmiete. Ähnlich der Mieter einer Wohnung, bist du als Mieter/Leaser Nutznießer gegen Gebühr. Damit ist weder Wohnung noch Auto dein Eigentum und fällt in das Eigentum eines anderen, der darüber verfügen kann.
Änderungen an der Materie(, die zu Wertverlust oder irreversiblen Veränderungen führen) liegen somit nicht in deiner Verfügungsgewalt.
Dafür müsste man auch ohne Vetrag, die Genehmigung des Verfügungsberechtigten einholen.
Diese Klausel wird jedoch standardmäßig in alle Verträge geschrieben, damit jeder Bescheid weiß.

Re: Leasing + Optisches Tuning

Verfasst: 18.12.2013, 12:52
von iceman88
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen