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Auch Kinder haften bei Schäden

Verfasst: 09.04.2004, 13:48
von tom
Nach dem neuen Schadenersatzrecht haften Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nicht für Schäden, die sie im Verkehr anrichten.
Doch das Landgericht Trier machte jetzt eine Ausnahme: Bei Schäden an parkenden Autos könnten auch jüngere Kinder haftbar gemacht werden. Im Fall hatte ein Neunjähriger auf einem Kickbord ein korrekt geparktes Auto beschädigt. Die Schadensersatzklage des Halters war vom Amtsgericht zunächst abgewiesen worden, doch das Landgericht widersprach: Die Grenze von 10 Jahren gelte in diesem Fall nicht, weil sie zum Schutz von Kindern im fließenden Verkehr gedacht sei. Von einem parkenden Auto gehe jedoch nicht mehr Gefahr aus als von einer Mauer. Die Eltern des Kindes müssen zahlen.

(Az. 1 S 104/03)