Frage zur Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

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Moep89
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Frage zur Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Beitrag von Moep89 »

Ich werde ab diesem Herbst ein freiwilliges ökologisches Jahr machen. Dazu fahre ich i.d.R. 5 Tage die Woche täglich ca. 70Km zu meinem Arbeitsplatz bzw. wieder zurück.

An sich wären die Kilometerzahlen ausreichend um die Pauschale zu bekommen, aber das Problem ist Folgendes: Ich bin dann grad 19 und zahle keine Steuern. (Den Festsatz von 235€ bekomme ich für mein "Engagement") Zusätzlich fahre ich auch nicht mit einem eigenen Auto und bezahle den Sprit nicht, sondern das ganze übernehmen meine Eltern. (ist auch deren Auto).

Kann ich(oder meine Eltern) da trotzdem irgendwas geltend machen oder absetzen? Denn Spritkosten von vorraussichtlich ca. 200€ und mehr wenn die Preise weiter so steigen sind kein pappenstiel.

Weiß da jemand was?
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Prince of Denmark
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Beitrag von Prince of Denmark »

servus,
ohne zu tief in Rechtsberatung abzutauchen, ein paar allgemeine Hinweise:

Werbungskosten macht derjenige geltend, dem die Kosten auch entstanden sind. Diese Kosten sind ja personenbezogen. Die geltend gemachten Kosten verringern das steuerpflichtige Einkommen.

Fazit: wer keine Steuern zahlt, kann insofern eigentlich auch keine Kosten geltend machen. Ich meine, es gibt auch die Möglichkeit, Aufwendungen später geltend zu machen als in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Da bin ich aber nicht sicher.

Die Tatsache, dass die Eltern das Benzin zahlen und das Auto auch auf sie angemeldet ist, ist da wohl unerheblich. Den Eltern entsteht der Aufwand ja nicht. Die werden ja dann ohnehin auch ihre eigenen Entfernungs-Werbungskosten geltend machen. Das FA rechnet das ja auch nach, ob die Entfernung passt.

Vermutlich gibt es den einen oder anderen legalen Tipp zum Thema. Da würde ich mich mal an einen StB wenden oder einen der Lohnsteuerhilfevereine. Ggf. kann auch der Dienstherr weiterhelfen.
Vielleicht hilft auch eine Anfrage beim zuständigen Träger von Arbeitslosengeld II. Da werden zumindest ähnliche Maßnahmen gefördert. Stichtwort Mobilitätsbeihilfe. Bin aber nicht sicher, ob Teilnehmer des föJ generell förderfähig wären. Bei Anspruch auf zB Ausbildungsbeihilfe gibt da ja auch nix. Versuch macht kluch.

Und wenn alles nichts hilft: vorübergehend umziehen und nur am Wochenende heimfahren.
Grüße, PoD

Wer in dieser Welt etwas Wärme sucht, sollte besser die Heizung einschalten (Tommy Jaud, "Millionär").
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